Mittwoch, 22. Juli 2009

Kleiderordnung

Kürzlich wurde in diversen Blogs heftig darüber diskutiert, ob es sich für einen Anwalt gehört, Krawatte oder Robe zu tragen.

Im Sommer mag es lästig sein, eine Robe zu tragen und wirklich chic ist die Anwaltskluft auch nicht. Eben hatte ich allerdings das zweifelhafte Vergnügen, zu beobachten, wie manche Herrschaften, die nicht Anwälte, sondern Parteien bzw. Zeugen sind, vor einem ländlich gelegenen Amtsgericht auftauchen.
Zugegeben, 28 Grad Celsius ist keine Temperatur, bei der man sich besonders gern in bodenlange Gewänder verhüllt. Dass man aber kaugummikauend mit Badeschlappen, kurzen Hosen und unterhemdsartigen Oberteilen vor Gericht auftaucht und obendrein auch noch eine Alschweißfahne hinter sich herzieht, ist schlichtweg eine Zumutung. Was mich wunderte war der Umstand, dass es die Richterin eher gelassen sah. Ich hätte applaudiert, wenn sie die Herrschaften rausgeschmissen hätte. Vor Jahren habe ich das mal beim Familiengericht erlebt. Damals war der Beklagte in einem fragwürdigen Schwimmbadoutfit erschienen und vom Vorsitzenden nach Hause geschickt worden.

Angesichts derartigen Langmuts von Richtern im Hinblick auf optische und olfaktorishe Zumutungen sollten wir Anwälte uns nicht länger darüber auseinandersetzen, ob wir lieber mit oder lieber ohne Robe auftreten.

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