In einer Zivilsache (es geht um einen Unfall, bei dem meine Mandantin verletzt wurde) klage ich u.a. den meiner Partei entstandenen Haushaltsführungsschaden ein und berechne diesen unter Beachtung einer unter Juristen bekannten Tabelle.
Die Gegenseite, eine namhafte Versicherung, wendet ein, dass man Haushaltshilfen regelmäßig für brutto 8 Euro anstellen könne. Ich konnte mit nicht verkneifen, zurück zu schreiben, dass ich um Mitteilung der Adressen der in Frage kommenden Personen bitte.
Vielleicht spreche ich die falschen Personen auf meiner Suche nach einer Haushaltshilfe an, aber 8 Euro brutto?! Liebe X-Versicherung: die meisten potentiellen Haushaltshilfen wollen nicht unter 10 Euro arbeiten - netto wohlgemerkt. Und wehe, man möchte sie anmelden. Dann erntet man Blicke als hätte man sie gebeten, nackt zu putzen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen