Nach dem vom Bundestag verabschiedeten "Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts" soll nun eine Pflichtverteidigerbestellung schon dann erfolgen, wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird.
In einer Pressemitteilung gibt der Deutsche Anwaltverein eine kurze Übersicht zum Meinungsstand wieder.
So sinnvoll und notwendig Verteidigung zu einem sehr frühen Zeitpunkt auch ist, stellt sich mir persönlich die Frage, wie bei der Auswahl der Pflichtverteidiger vorgegangen werden wird. Vielerorts sind es nicht etwa im Strafrecht besonders qulifizierte und/oder erfahrene Kollegen, die von den Gerichten zum Pflichtverteidiger bestellt werden, sondern leider solche, die dafür garantieren, dass das Verfahren zeitlich gestrafft und ohne viele Anträge seitens der Verteidigung abläuft.
Grund genug, für die regionalen und überregionalen Anwaltvereine und die diversen Strafverteidigervereinigungen, möglichst rasch zugunsten ihrer Mitglieder tätig zu werden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen