Ich hatte vor einiger Zeit über ein Ordnungswidrigkeitenverfahren berichtet, in dem mein Mandant freigesprochen worden war.
Im Nachgang zu meinem Blogeintrag über das Verfahren erreichten mich viele Anfragen von Kollegen, Betroffenen und sogar Personen, die Schulungen von Messbeamten vornehmen. Da es den Rahmen sprengen würde, alle Anfragen zu beantworten, gebe ich das Gutachten des Sachverständigen, das mir inzwischen vorliegt, zusammengefasst wie folgt wieder:
"Für den Messlogarithmus der im vorliegenden Fall eingesetzten Anlage (...) ist zu berücksichtigen, dass in Abhängigkeit der verwendeten Fotoregistriereinrichtung eine bestimmte Wegstrecke zwischen Messlinie und Fotopunkt vorliegen muss. (...) Werden die Bilder entsprechend ausgewertet, ist dies (...) für das Fahrzeug des Betroffenen nicht festzustellen. Aus technischer Sicht ist zwar bekannt, das insbesondere bei Dunkelheit durch die vorderen Scheinwerfer eines Fahrzeuges eine vergleichsweise frühe Auslösung der Fotoregistriereinrichtung erfolgt, diese ist jedoch in dieser Weise weder in der Bedienungsanleitung in dieser Form noch im Rahmen der Bauzulassung durch die PTB so bestätigt."
Ich werde das freisprechende Urteil demnächst veröffentlichen und die Quelle hier bekanntgeben.
1 Kommentar:
"demnächst" - wann denn, wo denn? ;-)
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