Heute hatte ein 17-jähriger Mandant das Glück, auf eine Richterin zu treffen, die ihm wohlgesonnen war. Dass er eine Vorfahrtsverletzung begangen hatte, war klar. Dass der Gegner zu schnell unterwegs gewesen sein könnte, war nicht klar. Dass mein Mandant vor Einfahrt in die Kreuzung, auf der es ihn dann mitsamt Roller ziemlich erwischte, nicht nach rechts und links geschaut haben soll, ergab sich nicht aus der Akte. Der Zeuge berichtete dies heute erstmals. Dass er zwischenzeitlich 6 Pünktchen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingefahren hatte, hatte er mir verschwiegen, dabei aber nicht bedacht, dass das Gericht einen brandaktuellen Verkehrszentralregisterauszug eingeholt hat.
Nun drohten also weitere 3 Punkte und er ist gerade dabei, den Führerschein für Pkw zu machen. Denkbar schlechte Voraussetzungen also.
In Anbetracht seiner eigenen Verletzungen und dem totalbeschädigten Roller schloss sich die Vorsitzende meinen Ausführungen mit dem Tenor "genug gestraft" an und schlug eine Reduzierung der Geldbuße auf 35 € vor, was keine Flenspunkte zur Folge hat. Dieses Angebot nahm ich nur zu gerne für meinen Mandanten an. Der hatte übrigens seine Oma zur Verhandlung mitgebracht, die es nach der Verhandlung auf den Punkt brachte: "Junge, da haste aber Schwein gehabt." Dem ist nichts hinzuzufügen.
3 Kommentare:
Ob die Großmama dann gleich die 35€ spendiert hat, bleibt im Dunkeln ;)
Ralf erzählte mir einmal, daß er als 17-jähriger viel Mist gebaut (unter anderem einen Taxifahrer überfallen) hätte, der Richter ihm dann versichert hätte, daß jetzt die Schonzeit absolut vorbei sei und ihm nochmal Sozialstunden auferlegt!
Ralf ist jetzt 52 Jahre alt, ist Taxifahrer, hat Familie und sich seither nichts zu Schulden kommen lassen.
Da hats geholfen...
Dann will ich mal hoffen, dass es bei meinem Mandanten auch hilft. Ich habe übrigens nicht den geringsten Zweifel daran, dass Omi das Bußgeld bezahlen wird. ;-)
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