Donnerstag, 23. April 2009

Wenn Sie nichts zu verbergen haben, können Sie aussagen

Ich kann kaum beschreiben, wie sehr mich obiger Satz anwidert.

Mein Mandant hat eine Ladung von der Polizei bekommen. Er soll als Zeuge vernommen werden. Er hat weder Zeit noch Lust, eine Aussage bei der Polizei zu machen, ruft aber dort an um den Termin abzusagen. Seine Aussage, so der freundliche Beamte, sei aber schon wichtig, zumal man noch keinen Beschuldigten ermittelt habe. Mein Mandant lehnt die Einladung trotzdem ab. Einen Tag später wird der freundliche Beamte gar bei meinem Mandanten zuhause vorstellig um einen weiteren Vernehmungsversuch zu starten. Mein Mandant ist nicht da.
Verunsichert fragt der Mandant bei mir nach. Ich rate ihm, bei der Polizei keine Aussage zu machen und dies der guten Ordnung halber auch mitzuteilen.
Er tut wie ihm geheissen um muss sich obigen Satz anhören.
Ich habe die Sache danach selbst in die Hand genommen und den freundlichen Beamten mit einem noch freundlicheren Anruf beglückt.

Es kommt nicht darauf an, ob und ggf. was man zu verbergen hat und das sollte jeder Polizist wissen. Umso mehr erstaunt es, dass Einschüchterungsversuche der beschriebenen Art nach wie vor an der Tagesordnung zu sein scheinen.

Merke: als Beschuldigter muss man grundsätzlich keine Aussage machen, weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft noch bei Gericht. Als Zeuge muss man bei der Polizei keine Aussage machen, wohl aber bei Staatsanwaltschaft und Gericht.

5 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Natürlich trifft einen Zeugen, der "nichts zu verbergen hat" (= nicht behaupten kann, mit der Beantwortung einer Frage sich selbst oder einen Angehörigen der Gefahr auszusetzen, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, § 55 I StPO), eine Aussagepflicht.

Zwar in der Tat nicht bei der Polizei, sondern nur bei Gericht und Staatsanwaltschaft. Aber wenn jeder, der "keine Lust hat" oder lieber standesgemäß von einem Akademiker befragt werden will, die Aussage bei der Polizei verweigert, gerät doch gehörig Sand ins Getriebe, ohne dass irgend jemand etwas davon hat - denn aussagen muss man, wie gesagt, am Ende sowieso.

Klar, Leuten wir Ihnen ist das nur recht, wenn Sand ins Getriebe der Strafverfolgung gerät (solange Sie nicht selbst Opfer einer Straftat werden). Aber der Rest der Bevölkerung findet das einfach nur widerlich.

Und dass Leute wie Sie sich dann auch noch beschweren, wenn irgendetwas, was Sie von der StA wollen, länger dauert als gewünscht, ist dann einfach nur noch frech.

Werner Siebers hat gesagt…

Und oberfrech ist es, sehr geehrter Herr Herr, einem Zeugen zumuten zu wollen, sich von den Täuschern und Tricksern vernehmen zu lassen, die z.B. einem Zeugen niemals sagen, wenn sich ein Verdacht gegen ihn richtet.

Es gibt viele Polizeibeamte, die bei den vernehmungen bewusst täuschen, es gibt viele, die keine Ahnung von den Rechten eines Zeugen haben; vielleicht gibt es auch noch den einen oder anderen, auf den diese beiden Alternativen nicht zutreffen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Herr: Ich würde meinen Mandanten viel lieber guten Gewissens raten können, sich von Polizeibeamten vernehmen zu lassen wenn ich wüsste, dass man dort stets richtig belehrt und man nicht Personen, die man als Beschuldigte verdächtigt, als Zeugen lädt, was leider viel zu oft vorkommt. In dem Punkt, dass eine solche Vorgehensweise nicht der Verfahrensbeschleunigung dienlich ist, haben Sie nämlich völlig Recht.

Im Gegensatz zu Ihnen bin ich indes nicht davon überzeugt, dass es "der Rest der Bevölkerung" widerlich findet, wenn Verteidiger sich nicht nur als Organe der Rechtspflege verstehen, sondern daneben auch die Interessen ihrer Mandanten im Blick haben.

Ihren Vorwurf, ich hätte mich frecherweise darüber beschwert, dass etwas, was ich von der StA wollte, länger dauerte als gewünscht, nehme ich zur Kenntnis. Ich wäre dankbar, wenn Sie mir gelegentlich mitteilen könnten, wann und in welchem Zusammenhang dies gewesen sein soll, hätte aber auch Verständnis dafür, wenn Sie zugunsten Ihrer Anonymität davon Abstand nehmen würden. Für diesen Fall wäre ich jedoch dankbar, wenn Ihre Kommentare zu meinen Beiträgen von mehr Objektivität und weniger emotionaler Beteiligung getragen wären.

Unknown hat gesagt…

Dass Ihr Mandant dem ersten Anschein nach sehr wohl etwas zu verbergen hatte (und deshalb richtigerweise als Beschuldigter zu behandeln gewesen wäre), lässt sich Ihrem Posting nicht entnehmen.

Aus dem gleichen Grund ist dem Leser bislang nicht erkennbar, was hinter der von Ihnen empfohlenen Verweigerung anderes (i.S. der Vertretung legitimer Mandanteninteressen) stecken könnte als pure Obstruktion.

Für Ihren Rat, sich einer weniger "emotionale" Ausdrucksweise zu befleißigen, habe ich demgegenüber an sich sehr viel Sympathie übrig. Da habe ich mich offenbar von der bei Ihnen (s.o.) und Ihrem Busenfreund W.S. gepflegten Ausdrucksweise mitreißen lassen, was mir natürlich sehr peinlich ist.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Nochmals: es kommt darauf, ob man etwas zu verbergen hat oder nicht, nicht an. Mein Mandant im konkreten Fall hatte weder Zeit noch Lust auf eine polizeiliche Vernehmung. Wenn dann auch noch im Rahmen eines freundlichen Telefonats zwischen ihm und dem Beamten der genannte Satz fällt, der bei mir Unwohlsein verursacht, ist es nicht Obstruktion, die mich antreibt, sondern Vorsicht.
Diese Vorsicht werde ich solange walten lassen bis mein Vertrauen in polizeiliche Vernehmungen deutlich gestärkt ist. Ich verkenne nicht, dass es sicher Tausende Polizeibeamte gibt, die ihren Job gut und richtig machen, nur leider habe ich allzu oft mit solchen zu tun, deren Belehrungen falsch und deren Befragungen zumindest fragwürdig sind.