Freitag, 24. April 2009

Beweisantrag - Klappe die Dritte

Es ist manchmal gar nicht so einfach, einen Beweisantrag im Strafprozess zu stellen.
Ein Kollege hat nun schon dreimal versucht, zugunsten seines Mandanten die Umsätze aus dessen Gewerbebetrieb mittel Exceltabelle und entsprechender Beweisbehauptung in die Hauptverhandlung einzuführen, ohne dass ihm dies bislang gelungen wäre.
Ein wenig ist es wie bei "Und täglich grüßt das Murmeltier". Der Kollege verliest seinen Beweisantrag, was angesichts der 2 Seiten Tabelle entsprechend dauert und die Kammer nimmt ihn entgegen mit der Bemerkung, ihn in der nächsten Sitzung zu verbescheiden. In dieser ergeht dann ein Hinweis an den Kollegen, dass das Ergebnis infolge falscher Addition nicht stimmt, den der Kollege regelmäßig damit beantwortet, dass er die Tabelle vom Steuerberater seines Mandanten übernommen habe, dem er nun aufgeben wolle, sie richtigzustellen.
Auch der dritte Anlauf scheiterte. Der leicht genervte Berichterstatter hat die richtigen Additionsergnisse jetzt sogar bekanntgegeben. Ob es was nützt, wird sich zeigen.
Der Langmut der Kammer ist übrigens bemerkenswert. Ich kenne Richter, die anders verfahren wären. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die unter Beweis gestellte Tatsache als erwiesen angenommen werden soll.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Komisch. Wie kann man sich denn verrechnen, wenn die Daten sowieso schon in einer Tabelle eingetragen sind? Hat da wer per Hand nachgerechnet? Oder per Computer?