Die Angeklagte im Koblenzer Bulgari-Verfahren hatte in der letzten mündlichen Verhandlung eine Einlassung abgegeben, worauf das Verfahren gegen sie abgetrennt worden war.
Heute wurde das abgetrennte Verfahren vor dem Landgericht verhandelt.
Die Anklagevorwürfe, die u.a. von bandenmäßigem schweren Menschenhandel ausgegangen waren, wurden im Ergebnis nicht in der erhobenen Form bestätigt.
Der Oberstaatsanwalt sprach in seinem Plädoyer u.a. von einem bewegenden Verfahren, das gezeigt habe, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Verhalten wie dasjenige der Angeklagten, die bulgarische Frauen nach Deutschland verbracht habe um sie dann mittels Prostitution auszubeuten, nicht dulde.
Er beantragte unter Bezugnahme auf eine zuvor geführten Absprache im Strafprozess die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten sowie die Aufhebung des Haftbefehls.
Der Schlussvortrag des Verteidigers der Angeklagten war kurz.
"In einem Verfahren, das für mich persönlich mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nichts zu tun hat, gibt es für mich nichts zu plädieren. Ich verzichte daher auf mein Plädoyer."
Die Kammer verurteilte die Angeklagte wegen schweren Menschenhandels (minder schwerer Fall) in Tateinheit mit Zuhälterei, 4 Fällen der Zuhälterei sowie einer versuchten räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende u.a. aus, dass es dahinstehen könne, ob es ein bewegendes Verfahren gewesen sei oder nicht. Jedenfalls sei es kein rechtswidriges Verfahren gewesen. Hiergegen verwahre sich die Kammer entschieden. Die Angeklagte habe Gelegenheit gehabt, das Verfahren streitig zu Ende zu führen, sie habe jedoch den Weg des Geständnisses gewählt. Dieses Geständnis basiere auf dem bis dahin erhobenen Ergebnis der Beweisaufnahme. Der Haftbefehl gegen die Angeklagte wurde aufgehoben.
2 Kommentare:
Gut, dass das mit dem einen Monat auch noch geklappt hat.
Herr oh Herr, unter dem Strich eine ganz bittere Niederlage für die Herrschaften.
Die Angeklagte fand es meinem Eindruck nach herrlich, nach Hause gehen zu können.
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