Dienstag, 17. Februar 2009

Formelhafte Entschuldigungen...

... waren es gewesen, die ich vermeiden wollte. Deshalb hatte ich meinem Mandanten, der 4 Banken überfallen hatte, nicht angeraten, aus der Untersuchungshaft Briefe an die Geschädigten zu richten, sondern sich besser persönlich zu entschuldigen.
So geschah es im Rahmen der Hauptverhandlung.
Dem Gericht schien das nicht gefallen zu haben, denn in der Urteilsbegründung rügte der Vorsitzende, mein Mandant habe sich bei den Opfern "formelhaft" entschuldigt. Ich hatte das nicht so empfunden und zwei der Geschädigten, die am letzten Hauptverhandlungstag anwesend waren, offensichtlich auch nicht. So unterschiedlich können subjektive Eindrücke sein. Die Opfer fanden die Forderung der Staatsanwaltschaft nach 8 Jahren und 6 Monaten viel zu hart und drückten meinem Mandanten die Daumen. Es nützte leider nichts. Das Gericht entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die Unterstellung "pah, das macht der doch nur, weil seine Anwältin ihm dazu geraten hat" geht doch immer.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

So ist es. Wer ein Haar in der Suppe finden will, der findet es auch; selbst wenn es daran liegt, dass er den Kopf schüttelt solange er die Suppe isst.