Montagmorgen - Bulgariverfahren - TKÜ
Zunächst verkündet die Vorsitzende die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die bulgarische TKÜ: der Dolmetscherin wird die TKÜ abschnittsweise vorgespielt und diese soll dann übersetzen. Dabei soll ihr ihre schriftliche Übersetzung zur Verfügung stehen. Auf diese Weise könne sie sofort - sollten sich Differenzen zwischen ihrer schriftlichen Übersetzung und ihrer Dolmetscherleistung in der Hauptverhandlung ergeben - zu diesen Differenzen Stellung nehmen.
Los ging´s.
Es wurde abschnittsweise vorgespielt, dann stoppte das Band und dann las die Dolmetscherin ihre Übersetzung vor. Das ging ohne Beanstandung keine zwei Sätze gut, denn das sich auf diese Weise keine Differenzen zwischen schriftlicher und mündlicher Übersetzung ergeben würden, war klar.
Auch das Gericht schien seine Zweifel zu haben, dass die Vorgehensweise zum einen gutgehen würde und wir zum anderen an einem Vormittag mehr als ein dreiminütiges Telefonat in die Hauptverhandlung eingeführt bekommen würden. Hinzu kam noch, dass die Dolmetscherin die Hilfe des Wachtmeisters, der sich mit dem Abspielgerät auskennt, ablehnte und selbst versuchte, Abspielgerät und Übersetzung auf die Reihe zu bekommen. Dies scheiterte.
Die Vorsitzende ordnete eine Pause an, damit die Dolmetscherin das "mal üben könne", begab sich dann selbst zum Dolmetscherpult und tauschte kurz später die Dolmetscherin gegen einen anderen Dolmetscher aus. Der übersetzt jetzt ohne die schriftliche Vorlage seiner Kollegin. Geht doch.
2 Kommentare:
Keine Übersetzterinne mehr? Oweh, nicht, daß ihnen noch der Stoff ausgeht, um über das Verfahren berichten zu können! ;)
Keine Angst. Es gibt sie noch, allerdings übersetzt sie nun den Angeklagten, während der andere Dolmetscher sich der TKÜ annimmt.
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