Donnerstag, 10. Juni 2010

Der BGH meint, ich soll zuhause bleiben

Es kommt nicht so oft vor, dass über ein Urteil der ersten Instanz beim Bundesgerichtshof mündlich verhandelt wird.

In einem Fall, in dem das Landgericht meinen Mandanten freigesprochen hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der BGH hat nun auf den Antrag der Generalbundesanwaltschaft Termin zur Hauptverhandlung bestimmt und mich hiervon unterrichtet. In der Terminsbenachrichtigung heisst es: "Ihre persönliche Anwesenheit im Termin ist nicht erforderlich."

Die wollen also, dass ich zuhause bleibe. Ist das zu fassen?!

Ja, so ist das leider. Die Damen und Herren vom hohen Senat schaffen die Entscheidung über die Revision der Staatsanwaltschaft ganz ohne mein Zutun. Phhh. Bleib ich halt hier. Koblenz ist auch schön!

Mittwoch, 9. Juni 2010

Tö-Richter, Zu-Richter und Hin-Richter

Wer schon immer mal wissen wollte, wer und was alles Richter sein kann, der schaue hier.

Vergessen wurde übrigens der Zu-Richter - eine Person, die dazu in der Lage ist, bereits mittels einfacher körperlicher Gewalt erhebliche Schäden bei ihrem Gegenüber hervorzurufen. Die Spezies trägt häufig kurze Hosen, die mindestens drei Nummern zu groß sind und selbst muskulöse Beine storchig aussehen lassen. Sie lebt in eng begrenzten Gebieten, vulgo "Ring", dort bevorzugt in Ecken, in denen sie von anderen Menschen umgeben sind, deren Aufgabe darin besteht, mit Handtüchern zu fächeln, Vaseline aufzutragen und Trinkflaschen anzureichen.

Der erfolgreichste Zurichter bekommt zur Belohnung immer einen Gürtel, der so groß ist, dass Zu-Richter und Zugerichteter gemeinsam dort hineinpassen würden.

Dienstag, 8. Juni 2010

Der Katzenkönig

Der Katzenkönig - Erinnerungen an die Studentenzeit werden wach.

Wer den Fall nochmal nachlesen möchte, der schaue hier im gleichnamigen Blog.

Vielleicht können wir beim Katzenkönig demnächst auch Rose-Rosahl oder ähnliche Fälle nachlesen, die uns in den Strafrechtsvorlesungen begegnet sind.

Rechtskraftpanik

Als ich gestern Nachmittag im Büro ankam, fand ich einen Telefonvermerk vor:

"Herr X. hat angerufen. Er hat das Urteil zugeschickt bekommen. Es sei rechtskräftig. Er versteht das nicht, da Berufung eingelegt werden sollte. Bittet DRINGEND um Rückruf!!!"

Herr X. hatte mich vor ein paar Wochen beauftragt, Rechtsmittel gegen ein gegen ihn ergangenes Urteil eines Amtsgerichts einzulegen. Das wurde gemacht. Per Fax. Sendebericht ist in der Akte, daneben ein Vermerk meiner Reno, die sich telefonisch den Eingang des Faxschreibens hatte bestätigen lassen. Also alles im grünen Bereich.

Also mache ich mich daran, den dringenden Rückruf zu erledigen. Der Mandant ist ziemlich aus dem Häuschen und kaum zu beruhigen. Ich frage ihn, ob sich auf dem Urteil ein Vermerk befindet, der lautet: "Das Urteil ist rechtskräftig seit ..." Nein, kein Vermerk, aber, so der Mandant: "Da steht drüber IM NAMEN DES VOLKES!!!" Das ist so üblich, auch wenn ein Urteil nicht rechtskräftig ist, erkläre ich ihm.

Darauf hin kann er wieder lachen und hat was gelernt: nicht überall, wo IM NAMEN DES VOLKES draufsteht, ist Rechtskraft drin.

Mittwoch, 2. Juni 2010

Mal so aus dem Bauch...

Anruf eines Bekannten, der einen Bekannten hat und der wiederum hat einen Kumpel, der sein Boot verkauft hat. Das Boot lag an einem Stellplatz und der neue Eigentümer des Bootes meine nun, er dürfe den Liegeplatz weiter nutzen.

Frage: "Wie ist das denn jetzt so rechtlich?"
Gegenfrage: "Was steht denn im Vertrag?"
Antwort: "Woher soll ich das wissen?"

So kommen wir nicht weiter. In derartigen Momenten rufe ich gelegentlich nach meiner Sekretärin, sie möge mir die Glaskugel bringen oder eine tote Katze, in deren Gedärmen ich dann lesen kann. Diesmal lasse ich das sein und bemühe stattdessen das Beispiel mit dem Arzt, der ohne Untersuchung bestenfalls mutmaßen kann, was es mit dem Zwicken im linken Unterbauch so auf sich haben könnte.

Der Fragesteller, dem das Beispiel mit dem Bauch und dem Arzt wohl gefallen hatte, formuliert seine Frage um: "Und mal so aus dem Bauch...?"
Nein, auch nicht so aus dem Bauch vermag ich zu beurteilen, was Vertragsgegenstand war und was nicht.

Hat jemand zufällig einen guten Hellseher bei der Hand, den ich für derartige Fälle weiterempfehlen könnte?

Dienstag, 1. Juni 2010

Durchsuchung ohne Beschluss

Bisweilen frage ich mich, weshalb ich (fast) immer mein Notfallhandy mit mir herumschleppe, wenn die Leute dann doch erst anrufen, wenn alles gelaufen ist.

An der Tür von Frau X. klingeln Polizeibeamten. Die haben einen Durchsuchungsbeschluss gegen Herrn Y. zu vollstrecken. Da sie diesen aber an seinem Wohnort (auf den sich auch der Beschluss bezieht) angetroffen haben, sondern ihn bei Frau X. vermuten, wollen sie nun eben dort durchsuchen. Frau X. verweist darauf, dass sich der Beschluss doch gar nicht auf ihre Wohnung beziehe und erhält zur Antwort: "Den haben wir wenn wir wollen in 2 Miunten. Sie lassen uns also besser rein."

Frau X. tut wie ihr geheißen. Danach ruft sie mich an. Hätte sie besser zuvor getan. So hatten die Polizisten mit der nassforschen Behauptung, sie könnten sich in Windeseile einen Durchsuchungsbeschluss besorgen, die Nase vorn.

Der Mandant, der mich verstand - Fortsetzung mit Happy End

Ich hatte hier von einem Mandanten berichtet, dem das prozessuale Hin und Her irgendwie zuviel war, aber kurzfristig den Ehrgeiz entwickelt hatte, es verstehen zu wollen.

In der Fortsetzungsverhandlung wurde ein weiterer Kriminalbeamter gehört, der zu der Frage, ob die Angaben des Kronzeugen in anderen Fällen zuverlässig gewesen seien, nichts beitragen konnte. Seine Kollegin (die mit der falschen Wahllichtbildvorlage) hatte in der vorangegangenen Sitzung bekundet, dass zumindest eine vermeintliche Händleradresse, die der Kronzeuge angegeben habe, sich nicht bestätigt habe.

Zusammenfassend: ein schweigender Kronzeuge, zwei Aussagen von Kriminalbeamten, aus denen nicht wirklich Honig zu saugen war und eine beigezogene Akte über das Verfahren des Kronzeugen (> 1000 Seiten), die zu lesen am Wochenende ich das Vergnügen hatte.

Das reichte in der Gesamtschau nicht. Als der Kriminalbeamte entlassen war, schaute der Richter in die Runde. "Und was machen wir jetzt?"
Ich: "Ein freisprechendes Urteil."

So wurde es gemacht. Und was soll ich sagen?! - Mein Mandant hat´s verstanden. Sofort!