9.15 Uhr: ich sende ein Fax an die Staatsanwaltschaft, in dem ich um Übersendung einer Besuchserlaubnis für einen Untersuchungsgefangenen bitte.
(Hinweis für Nichtjuristen: auch als Anwalt braucht man erstmal eine Erlaubnis zum Besuch, wenn man für den Beschuldigten noch nicht als Verteidiger bei der JVA eingetragen ist, was regelmäßig die Vorlage einer Vollmacht voraussetzt. Die Vollmacht kann man sich natürlich vom Mandanten schicken lassen, aber das dauert viel zu lange wegen der Postkontrolle, weshalb man mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft zu ihm hinfährt und sich eine Vollmacht unterzeichnen lässt, die man dann direkt in der JVA lässt, damit man eingetragen wird)
10.00 Uhr: Fax von der Staatsanwaltschaft - die gewünschte Besuchserlaubnis.
Das nenn ich rasant!
1 Kommentar:
Bei uns heißt det Sprecherlaubnis ;)
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