Montag, 18. Oktober 2010

Wir überprüfen Sprichwörter. Heute: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

Ich bin gerade dabei, eine Berufungsbegründung gegen ein zivilrechtliches Urteil zu überarbeiten. Das Verfahren dauerte über zwei Jahre und es drängt sich der Eindruck auf, als habe die Richterin über die Verfahrensdauer das Ein oder Andere irgendwie verdrängt.

In einem Hinweis aus dem Jahre 2009 lautet es: "Das Gericht weist darauf hin, dass Zweifel an der Angemessenheit der Kosten gemäß Kostenvoranschlag vom x. bestehen. (...) Hierzu, aber auch zur Höhe im Übrigen wäre die Einholung eines kostenintensiven Sachverständigengutachtens erforderlich."

Im Urteil (Sommer 2010) heisst es: "Die angemeldeten Kosten sind gerichtsbekannt ortsüblich und angemessen. Der Einholung eines Sachverständigengutachtens bedurfte es daher nicht."

Ergebnis: Das Sprichwort stimmt.

2 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

... oder das Hohe Gericht hat inzwischen dazugelernt. ;-)

Waldbaer hat gesagt…

Mist, ich war zu langsam.

"Dazulernen" ist das Stichwort. Da wollte ich doch auch mal klugscheißen können, aber..

Das Sprichwort stimmt tatsächlich.
;o)

Viele Grüße vom Waldbaer