Manche Prozesse zeichnen sich dadurch aus, dass enorm wichtige Leute daran teilnehmen.
Die Wichtigkeit lässt sich mehr oder minder zwanglos dem Umstand entnehmen, wie häufig während der Verhandlung das Mobiltelefon der Damen und Herren Wichtig bimmelt.
Aber auch unter den Wichtigs gibts es Unterschiede:
Wichtig - das Handy klingelt, es wird ausgeschaltet mit einem entschuldigenden Kommentar.
Sehr wichtig - das Handy klingelt, es wird ausgeschaltet ohne entschuldigenden Kommentar, dafür aber mit einem genervten Blick auf´s Display, der sagt: "Welcher Wicht wagt es, mich zu stören?!"
Besonders wichtig - wie Typ "Sehr Wichtig", nur dass keine 5 Minuten später das mitgeführte Zweithandy bimmel (danach weiter wie unter "Sehr Wichtig")
Extrem wichtig - das Handy klingelt, der Angerufene meldet sich und führt ungerührt das Gespräch bis ihn der Richter daran hindert.
Oberwichtig: wie Typ "Extrem Wichtig", nur mit dem Unterschied, dass er sich nicht vom Richter an dem Gespräch hindern lässt.
7 Kommentare:
"Herr Richter, wissen Sie, mein Ferrari-Händler hatte eine Rückfrage zum Leasingvertrag über den neuen Privatwagen. – Ja, Herr Richter, wir können die Verhandlung über die angeblichen Insolvenzstraftaten nun fortsetzen."
Zu früheren Zeiten hätte schon allein der Besitz eines Handys für die Einordnung in die Kategorie "Wichtig" ausgereicht.
Heute würde ich sagen: Sein Handy auszuschalten kann jeder mal vergessen, auch wenn meines quasi standardmäßig ausgeschaltet ist.
Typ "Oberwichtig" finde ich irgendwie amüsant.
Vergessen Sie nicht den Typ "vollkommen unwichtig": Wird nie angerufen und muss sich nach zwei Staatsexamina im halböffentlichen Fachblog über das Handygeklingel anderer auslassen, um den nächsten Verkehrsunfall zu ergattern.
Prozess = unwichtig: Angeklagter findet Anruf wichtig, die Verhandlung wohl unwichtig, verläßt deshalb dank guter Kinderstube den Saal.
@ Anonym: .. und dann sind da noch die vollkommen unwichtigen Trolle.
Was ist denn ein halböffentlicher Fachblog?
Das ist ja klassisch Ungebühr vor Gericht. Nach 178 GVG kann dafür auch mal bis zu einer Woche Ordnungshaft verhängt werden - vmtl. ohne Handy.
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