Dienstag, 21. September 2010

Dann eben so!

Es ist schon manchmal ein Kreuz mit den Terminskollisionen. In einer Zivilsache schreibt der gegnerische Kollege an das Gericht, dass er an dem bestimmten Termin verhindert sei wegen Urlaubs. Zeitgleich schreibe ich an das Gericht, dass ich verhindert sei wegen eines Strafverfahrens, in dem der Termin bereits länger avisiert sei.

Dem Gegner schreibt das Gericht, er möge nachweisen, dass auch sein Sozius verhindert sei. Vorher komme eine Aufhebung nicht in Betracht. Mir schreibt das Gericht, ich möge die Kollision nachweisen; vorher komme eine Aufhebung nicht in Betracht.

Der Kollege hat dem Gericht daraufhin mitgeteilt, er sei alleiniger Sachbearbeiter und sein Mandant lege Wert auf die Vertretung durch ihn, was unabhängig von der Verhinderung seines Sozius gelte.
Ich habe die Kollision anwaltlich versichert und die Durchwahl des Strafkammervorsitzenden mitgeteilt, damit dieser seinem Kollegen meine Verhinderung bestätigen kann. So wie ich den Vorsitzenden kenne, wird er sich vor Freude kaum einkriegen, wenn er dieserhalb konsultiert wird.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das Gericht nicht umhin kommen, den Termin aufzuheben. Sollte es das nicht tun, werden der Kollege und ich das tun, was unter Anwälten seit Generationen üblich ist: beide werden wir nicht zum Termin hingehen. Folge: ein neuer Termin muss bestimmt werden.

9 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

Immer wieder die selbe Frechheit von Richtern, trotz anwaltlicher Versicherung noch Nachweise zu verlangen. Schön, wenn der gegnerische Kollege dann mitspielt - was allerdings erfahrungsgemäß zu der Trotzreaktion des Gerichts führen kann, wegen Nichterscheinen das Ruhen des Verfahrens anzuordnen und das Verfahren erst in diversen Monaten erneut zu terminieren.

Ansonsten bleibt nur noch die Notbremse Befangenheitsantrag kurz vor dem Termin - führt auch zur Terminsaufhebung und zeigt, wie sinnlos letztlich dieser von manchen Richtern veranstaltete Zirkus ist.

Klaus J. Stanek-nierenz hat gesagt…

:-) Ein typischer Rueber. Einfach klasse.

RA Munzinger hat gesagt…

O tempora, o more. Klappt das, was seit Generationen geklappt hat, wirklich auch noch heute?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@RA Munzinger: Und ob! :-)

Zirkusdirektor hat gesagt…

Einer von Ihnen beiden wird seinem Mandanten (dem Kl.) erklären müssen, warum dieser ein paar Monate länger auf seinen Titel warten soll. Aber um den Mandanten geht es ja sowieso nicht, Hauptsache, dem armen Ego des Anwalts (m/w) wird nicht durch die Zumutung eines Nachweises ein Leids getan ...

@Munzinger: Welche Sprache soll das sein?

Anonym hat gesagt…

@Zirkusdirektor: Beide RAe haben Gründe vorgetragen, die eine Aufhebung unumgänglich machen. Kein Mandant verlangt übrigens einen Nachweis darüber, dass man nicht an 2 Orten gleichzeitig sein kann. Sowas gibt es nur im Zirkus, aber wem sage ich das?

Ben hat gesagt…

@ Zirkusdirektor:

Was bitte hat der Nachweis der Verhinderung mit der Titelerlangung des Mandanten zu tun? Der Termin wird so oder so verlegt werden müssen.

Aber Hauptsache, der doofen Anwältin eins hingewürgt.

Der Herr Zirkusdirektor steht wohl einem Amtsgericht vor, dann passt die Bezeichnung ja.

Alan Shore hat gesagt…

Ich verstehe nicht, warum man sich das Leben als Anwalt so schwer macht, indem man die Terminsverlegung zunächst mit unvollständigen Informationen beantragt. Um solchen gerichtlichen Nachfragen von vornherein zu begegnen, teile ich einfach Aktenzeichen und Gericht des Kollisionstermins mit; ggf. wird eine (anonymisiete) Kopie der Ladung beigefügt. Und daß man der "alleinige Sachbearbeiter" ist, der Mandant mich persönlich wünscht und der Kollege weder Zeit noch Ahnung hat, wird sowieso immer vorgetragen. Ein Dreizeiler, der 2 Minuten Arbeit verursacht und anschließenden Ärger über Nachfragen des Gerichts vermeidet. Bei mir hat noch nie ein Gericht nachgefragt oder einen Terminsverlegungsantrag abgelehnt.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Alan Shore: Ich teile im Fall der Kollsion mit, dass ich am fraglichen Tag einen anderweitigen Termin um X Uhr beim Y-Gericht habe. Das sollte reichen und das tut es meist auch. Ich käme umgekehrt nie auf die Idee, bei Gericht nachzufragen, welches die Gründe für eine Terminsaufhebung "aus dienstlichen Gründen" seien. Sowas gehört sich ebenso wenig wie das Verlangen eines Nachweises von einem Anwalt.