Mittwoch, 15. September 2010

Kachelmann: Mediatorin zum Händchenhalten?

Alice Schwarzer, für eine bekannte deutsche Tageszeitung als Prozessberichterstatterin im Fall Kachelmann unterwegs, äussert sich hier http://www.bild.de/BILD/video/clip/news/vermischtes/2010/09/13/alice-schwarzer-kachelmann-tag2.html
zu den Geschehnissen des zweiten Verhandlungstages. Erwähnenswert scheint der Frauenrechtlerin die Erwähnung, dass das vermeintliche Opfer niemanden "zum Händchenhalten" habe, während die Verteidigung von Kachelmann beantragt habe, eine Mediatorin im Sitzungssaal zwecks Betreuung des Angeklagten zuzulassen.

Mediation ist laut Schwarzer die "Beratung außerhalb der juristischen Fragen". Es wird ein Bogen zum "Händchenhalten" gespannt.

Ich habe selbst meine Ausbildung zur Mediatorin vor einigen Jahren abgeschlossen. Händchengehalten habe ich in Ausübung dieser Tätigkeit niemals. Die Mediation sieht auch nicht vor, dass der Mediator, der allparteilich zu sein hat, einer Partei das Händchen hält. Mag sein, dass sich Frau Schwarzer im Bestreben, den Begriff der Mediation ihrem Publikum nahezubringen, gehalten sieht, die Dinge sehr stark zu vereinfachen um sie intellektuell fassbar zu machen, aber ganz so einfach ist es denn doch nicht.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Nein, die Ehefrau und Mediatorin sollte explizit zur Betreuung (zum "Händchenhalten") mitkommen - zum Mediieren gibt's da nichts.

Henner hat gesagt…

Mediation beim Verwaltungsgericht heißt: Kaffee und Kuchen für alle und der/die Vorsitzende schenkt persönlich nach. Vielleicht war das das Ziel des Antrags. Könnte so manchen Strafprozeß entspannen.