tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post2997706524163836541..comments2024-02-15T13:29:51.567+01:00Comments on Strafverfahren - in Koblenz und anderswo: Dann eben so!Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.http://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comBlogger9125tag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-44816643608064398862010-09-23T17:44:03.819+02:002010-09-23T17:44:03.819+02:00@Alan Shore: Ich teile im Fall der Kollsion mit, d...@Alan Shore: Ich teile im Fall der Kollsion mit, dass ich am fraglichen Tag einen anderweitigen Termin um X Uhr beim Y-Gericht habe. Das sollte reichen und das tut es meist auch. Ich käme umgekehrt nie auf die Idee, bei Gericht nachzufragen, welches die Gründe für eine Terminsaufhebung "aus dienstlichen Gründen" seien. Sowas gehört sich ebenso wenig wie das Verlangen eines Nachweises von einem Anwalt.Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-15222879097031379452010-09-22T09:55:27.617+02:002010-09-22T09:55:27.617+02:00Ich verstehe nicht, warum man sich das Leben als A...Ich verstehe nicht, warum man sich das Leben als Anwalt so schwer macht, indem man die Terminsverlegung zunächst mit unvollständigen Informationen beantragt. Um solchen gerichtlichen Nachfragen von vornherein zu begegnen, teile ich einfach Aktenzeichen und Gericht des Kollisionstermins mit; ggf. wird eine (anonymisiete) Kopie der Ladung beigefügt. Und daß man der "alleinige Sachbearbeiter" ist, der Mandant mich persönlich wünscht und der Kollege weder Zeit noch Ahnung hat, wird sowieso immer vorgetragen. Ein Dreizeiler, der 2 Minuten Arbeit verursacht und anschließenden Ärger über Nachfragen des Gerichts vermeidet. Bei mir hat noch nie ein Gericht nachgefragt oder einen Terminsverlegungsantrag abgelehnt.Alan Shorenoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-2509858499031551782010-09-22T08:25:50.557+02:002010-09-22T08:25:50.557+02:00@ Zirkusdirektor:
Was bitte hat der Nachweis der ...@ Zirkusdirektor:<br /><br />Was bitte hat der Nachweis der Verhinderung mit der Titelerlangung des Mandanten zu tun? Der Termin wird so oder so verlegt werden müssen.<br /><br />Aber Hauptsache, der doofen Anwältin eins hingewürgt.<br /><br />Der Herr Zirkusdirektor steht wohl einem Amtsgericht vor, dann passt die Bezeichnung ja.Bennoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-85596690267717625492010-09-21T21:27:55.550+02:002010-09-21T21:27:55.550+02:00@Zirkusdirektor: Beide RAe haben Gründe vorgetrage...@Zirkusdirektor: Beide RAe haben Gründe vorgetragen, die eine Aufhebung unumgänglich machen. Kein Mandant verlangt übrigens einen Nachweis darüber, dass man nicht an 2 Orten gleichzeitig sein kann. Sowas gibt es nur im Zirkus, aber wem sage ich das?Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-38840939179658960862010-09-21T18:13:05.551+02:002010-09-21T18:13:05.551+02:00Einer von Ihnen beiden wird seinem Mandanten (dem ...Einer von Ihnen beiden wird seinem Mandanten (dem Kl.) erklären müssen, warum dieser ein paar Monate länger auf seinen Titel warten soll. Aber um den Mandanten geht es ja sowieso nicht, Hauptsache, dem armen Ego des Anwalts (m/w) wird nicht durch die Zumutung eines Nachweises ein Leids getan ...<br /><br />@Munzinger: Welche Sprache soll das sein?Zirkusdirektornoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-72031262686512975702010-09-21T15:53:27.458+02:002010-09-21T15:53:27.458+02:00@RA Munzinger: Und ob! :-)@RA Munzinger: Und ob! :-)Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M.https://www.blogger.com/profile/11614161189667252334noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-87085473284682773452010-09-21T15:50:37.089+02:002010-09-21T15:50:37.089+02:00O tempora, o more. Klappt das, was seit Generation...O tempora, o more. Klappt das, was seit Generationen geklappt hat, wirklich auch noch heute?RA Munzingerhttps://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-75323265755379487082010-09-21T15:48:17.320+02:002010-09-21T15:48:17.320+02:00:-) Ein typischer Rueber. Einfach klasse.:-) Ein typischer Rueber. Einfach klasse.Klaus J. Stanek-nierenzhttp://www.kanzlei-nierenz.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-7892948583565482110.post-63273297408106731002010-09-21T15:44:41.473+02:002010-09-21T15:44:41.473+02:00Immer wieder die selbe Frechheit von Richtern, tro...Immer wieder die selbe Frechheit von Richtern, trotz anwaltlicher Versicherung noch Nachweise zu verlangen. Schön, wenn der gegnerische Kollege dann mitspielt - was allerdings erfahrungsgemäß zu der Trotzreaktion des Gerichts führen kann, wegen Nichterscheinen das Ruhen des Verfahrens anzuordnen und das Verfahren erst in diversen Monaten erneut zu terminieren. <br /><br />Ansonsten bleibt nur noch die Notbremse Befangenheitsantrag kurz vor dem Termin - führt auch zur Terminsaufhebung und zeigt, wie sinnlos letztlich dieser von manchen Richtern veranstaltete Zirkus ist.RA JMhttp://ra-melchior.blog.de/noreply@blogger.com