Das ist ja mal eine richtig gute Idee, die mein Freund und Kollege, das Braunschweiger Kantholz, da hatte.
Die von ihm geschilderte Situation zählt zu denjenigen, die früher oder später jedem Verteidiger passieren.
... wie elegant man sie lösen kann.
10 Kommentare:
Aber Frau Kollegin: Sie wollen doch nicht sagen, dass Sie das nicht gewusst haben :-) (vgl. dann auch hier der Hinweis auf Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 6. Aufl., 2010, Rn. 1095. Da steht es auch :-). Ein bißchen eitel sind wir ja alle :-)
Und sie dürfte gleichermaßen für die körperliche Ertüchtigung des Gerichtes dienlich sein, sofern der Vorsitzende nicht über einen Onlinearbeitsplatz am Richtertisch verfügt.
@Kollege Burhoff: Ich habe bloß die 4. Auflage Ihres Werkes. :-(
In der 5. stets auch schon drinnen ;-)
Hallo, das glaube ich nicht. Das ist ja Rechtsgeschichte :-). Da steht es aber auch. Im Übrigen: Melden Sie sich, wenn (Neu)Bedarf besteht :-)
@Kollege Burhoff: Melde mich hiermit. Das rechtshistorische Werk kann ich ja meiner Referendarin vererben. Vielleicht schaffe ich es auf diese Weise, sie davon zu überzeugen, nicht Staatsanwältin werden zu wollen, sondern Anwältin.
eben, vor allem, wenn das die "schussfeste" ist :-)
Och... mit der 4. Auflage kommt man noch glänzend ein paar Jahre hin... :-) Man kann leider nicht jährlich die gesamte Kommentarliteratur austauschen.
@Kollege Burhoff: Genau die ist es!
was heißt denn "jährlich". Die 4. Auflage ist von 2003 (!): Man muss sich auch mal was gönnen :-), zumal wir im letzten Jahr gerade drei große Reformen hatten.
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