Samstag, 8. Mai 2010

Richterwitz

Amtsrichter X kommt nach dem Sitzungstag zurück in sein Dienstzimmer und erblickt im Hinsetzen auf seinem Schemel eine Reißzwecke, Dorn nach oben. Mit einer Handbewegung wischt er sie weg, setzt sich und beginnt, sein Dezernat abzuarbeiten.

Landricher Y ereilt Gleiches. Er stutzt und überlegt einen Moment. Dann nimmt er die Reißzwecke, drückt sie in die Sitzfläche, setzt sich und bearbeitet sein Dezernat.

Als Oberlandesrichter Z das corpus delicti erblickt ist er zunächst irritiert. Er beguckt sich den kleinen Störenfried erst eingehend von der einen Seite, dann ausgiebig von der anderen. Schließlich setzt er sich indem er murmelt: "Mein Vorsitzender hat sich dabei gewiss etwas gedacht."

Urheber des Witzes unbekannt. An mich wurde er weitergeleitet von - einem Richter.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das leuchtet mir nicht ein. Zu meiner Schulzeit war es so, dass der /die Lehrer/in die Kursarbeiten nach der Korrektur ausgegeben hat und die entsprechenden Zensuren VORAB in die Zensurliste eingetragen hat. OK, der Tatbestand der Urkundenfälschung ist dem ersten Anschein nach wohl erfüllt. Aber was hätte sich tatsächlich an der Zensur ändern sollen?

Bitte um Aufklärung?

RA Munzinger hat gesagt…

Autsch!

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Noch nie remonstriert gegen eine Zensur? Hab ich ab Klasse 8 und einem Englischlehrer, mit dem ich auf Kriegsfuss stand, regelmäßig gemacht. Meist mit Erfolg übrigens. Wenn Fehler angestrichen werden, die keine sind, muss sich natürlich das Ergebnis ändern.