Mittwoch, 19. Mai 2010

Auch ein (Ex)richter lernt nie aus

Dieser Post des Kollegen Burhoff spricht mir aus der Seele, denn es sind exakt diese Situationen, nach denen ich meine Mandanten mit schöner Regelmäßigkeit befrage.

Meistens läuft das wie folgt:

Ich frage den Mandanten: "Sind Sie von den Polizeibeamten belehrt worden?"

Der Mandant antwortet: "Nein." und schaut verständnislos drein.

Noch verständnisloser schaut er dann, wenn ich in der Hauptverhandlung den Polizeibeamten befrage, ob er belehrt habe, denn der antwortet in schöner Regelmäßigkeit mit "Ja". Wenn er gesprächig ist, kommt noch ein "Das mache ich immer so" hinterher und wenn er sehr gerichtserfahren ist, der Satz "Ich habe zwar an den konkreten Fall keine genaue Erinnerung mehr, aber weil ich das immer mache wird das auch in diesem Fall so gewesen sein".

Damit ist klar, dass eine Version nicht stimmen kann. Das versteht der Mandant und schaut immer noch verständnislos.

Im Urteil erfährt er dann, dass der Richter dem Polizeibeamten mehr Glauben schenkt, denn "nach den glaubhaften Bekundungen des Zeugen POK X. wurde der Betroffene/Angeklagte von diesem belehrt. Soweit sich der Betroffene/Angeklagte dahingehend eingelassen hat, nicht belehrt worden zu sein, handelt es sich hierbei um eine Schutzbehauptung".


Schade übrigens, Herr Kollege Burhoff, dass Sie es nicht haben drauf ankommen lassen. Es hätte mich brennend interessiert, ob ein Richter es Ihnen abgenommen hätte, wenn Sie wahrheitsgemäß bekundet hätten, nicht belehrt worden zu sein.

Es gibt aber auch Polizeibeamte, die nicht belehren und das zugeben.

3 Kommentare:

Detlef Burhoff hat gesagt…

beim nächsten Mal :-). mir war der Aufwand bei der geringen Geldbuße einfach zu hoch :-).

Gast hat gesagt…

Es ist aber ein wenig schwierig sich vorzustellen, was Herr Burhoff denn Relevantes (und mangels Belehrung Unverwertbares) hätte sagen sollen.

Und weil das bei Leuten, die wegen geringfügiger Geschwindigkeitsbeschränkungen angehalten werden, nahezu immer so ist, muss man nicht gleich den Rechtsstaat in Gefahr sehen, wenn es in diesen Fällen mit der Belehrung etwas hapert.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Gast: Ich teile Ihre Meinung nicht. Interessieren würde mich, in welchen Fällen Sie meinen, eine Belehrung sei verzichtbar.