Mittwoch, 19. Mai 2010

Sympatischer Ausklang

Gestern beim Landgericht B. wurden sozusagen als letzter Punkt der "Tagesordnung" mit allen Beteiligten (Kammer, StA, Nebenklage, 2 Gutachter, Verteidigung) Fortsetzungstermine abgesprochen. Gar nicht so einfach bei so vielen Beteiligten, aber nach längerem Hin und Her wurden Termine gefunden.

Während meine schussfeste Referendarin und ich unsere Siebensachen zusammenpackten, kam der während der Sitzung im Saal anwesende Wachtmeister auf mich zu und sagte ernst: "Den letzten Termin muss die Kammer jetzt doch noch verlegen." Ich stutze. Er weiter mit Seitenblick auf einen Mann, der während der Verhandlung im Zuschauerraum gesessen hatte: "Der Herr hier kann an dem Tag nicht und es muss ja schließlich Öffentlichkeit da sein."

Ein sympatischer Ausklang nach einem anstrengenden Prozesstag.

Für die mitlesenden Nichtjuristen: Hauptverhandlungen sind in der Regel öffentlich, was nicht bedeutet, dass überhaupt jemand im Zuschauerraum sitzen muss. Ausnahmen bestätigen jedoch wie so oft die Regel. Richtet sich ein Strafverfahren beispielsweise gegen Jugendliche, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Gericht kann die Öffentlichkeit auch dann ausschließen, wenn es em Schutz einer am Prozess beteiligten Person dient.

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