Bevor die Beweisaufnahme in einem Strafprozess geschlossen wird, wird über sichergestellte bzw. beschlagnahmte Gegenstände entschieden.
In einem Fall, in dem es um eine Gewalttat zum Nachteil der Ehefrau ging, fanden sich im Asservatenverzeichnis neben 9 mm Patronen auch Stringtangas und künstliche Fingernägel. Die beiden letztgenannten Gegenstände waren unstreitig der Ehefrau zuzuordnen.
Mein Mandant erklärte auf Frage des Gerichts, auf die Herausgabe zu verzichten.
Dies wurde zunächst einmal auch so protokolliert bis dann auffiel, dass man auf fremde Fingernägel und Stringtangas nicht verzichten kann, sondern nur auf Gegenstände, deren Eigentümer man ist.
Der Vermerk im Protokoll der Hauptverhandlung wurde entsprechend ergänzt. Hätte sonst auch irgendwie seltsam angemutet.
3 Kommentare:
Hatte die Frau Sitzungsvertreterin oder die Protokollführerin oder wer auch immer (Verteidiger.in) keine Verwendung?
@Werner: Die Strings waren zerschnitten und die Fingernägel waren mit Glitzer und Steinchen. Ich kann damit nichts anfangen und auch Vorsitzende, Schöffin und NKVertreterin passen da nicht recht in die Zielgruppe.
Nun, hätte der Herr nicht verzichtet - wie hätte das denn ausgesehen? Allein im Protokoll, meine ich.
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