Samstag, 1. Mai 2010

Therapiestillstand - ein Lichtblick

Ich hatte hier von einem Fall berichtet, der mich schon seit vielen Jahren beschäftigt.

Nachdem die Verlegung meines Mandanten durchgesetzt werden konnte, hatte ich ihn angeschrieben und ihn gebeten, mir gelegentlich mitzuteilen, ob er sich in der neuen Umgebung wohlfühlt. Im Hinblick darauf, dass er die letzten 5 Jahre nicht ein einziges Mal von sich aus Kontakt zu mir aufgenommen hatte (wie auch zu niemandem sonst), hatte ich nicht damit gerechnet, vor dem nächsten Anhörungstermin überhaupt etwas von ihm zu hören.

Umso größer war meine Freude als er mich unlängst anrief um mir mitzuteilen, es gehe ihm gut, die Pfleger seien nett und er komme gut zurecht.

3 Kommentare:

Helmut Karsten hat gesagt…

Seit wann darf ein Therapieeingewiesener einen Rechtsanwalt bei der Anhörung haben? Ich habe keinen gekriegt. Meine Beschwerde gegen den § 64 (fundiert und darauf basierend, dass ich keine kriminelle Vorgeschichte hatte) wurde ja schließlich auch als "Brief" abgetan. HMMM, muss in BY wohl alles anders sein??

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Helmut Karsten: Es handelt sich um eine Unterbringung nach § 63 StGB, was den vorangegangenen Postings, auf die verlinkt wurde, zwanglos zu entnehmen ist. Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers ist in solchen Fällen geboten - da bildet Bayern übigens keine Ausnahme.

Helmut Karsten hat gesagt…

O.K., Danke, Frau Rueber!
Ich hatte meine Information aus den Werken des Richters, Herrn Bernd Volckart. Dort machte der Ri keine Unterscheidung zwischen den §§ 63 und 64 StGB.
Im Buch "Maßregelvollzug" 6. Auflage schreibt der in 2007 verstorbene Richter: "..bei den Anhörungen (alle 6 Monate) ist dem Patienten ein Anwalt beizuordnen und zwar nicht wenn dies beantragt wird, sondern grundsätzlich".
Wahrscheinlich wurde da im Rahmen der Föderalismusreformen etwas geändert, das sich mir nicht aufgetan hat.
Im Übrigen habe ich die Führungsaufsicht als Folge meines verweigerten § 64 StBG aufheben lassen können. ist auf der HP.
Aber nochmals: Danke!