Donnerstag, 6. Mai 2010

Gründlich falsch verstanden - Teil 2

Ich hatte hier von einem Mandanten berichtet, der die Aufgaben eines Verteidigers gründlich falsch verstanden haben muss.

Leider hat meine bisherige Aufklärung darüber ihn scheinbar nicht erreicht, denn nun erreicht mich ein Brief mit einer Art To-do-Liste, die u.a. vorsieht, dass ich mich um das Ausräumen seiner Wohnung kümmere, diverse Bekannte von ihm aus unterschiedlichen Gründen kontaktiere, seinen Handyvertrag kündige und, und, und. Und beeilen soll ich mich auch, denn ihm laufe die Zeit davon.

Erwähnte ich bereits, dass bislang 0 Euro Vorschuss gezahlt wurden? Leute gibt´s.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Haben Sie doch nicht so einen Standesdünkel.... ;-) Auch Arbeit, die nicht originäre Verteidigertätigkeit ist, will durch den Anwalt erledigt sein.

Aber leider haben immer jene Mandanten die exklusivsten Wünsche, die keinen Cent zahlen wollen/können. Neulich beschwerte sich so ein Exemplar, bei dem zwischen Rechtskraft des Urteils und Inhaftierung ganze 10 Monate lagen, darüber, daß ICH nicht dafür Sorge getragen hätte, daß sein E-Mail-Konto gesichert werde. Nun sei die ganze Korrespondenz von 10 Jahren durch den Provider gelöscht worden. Sein jüngster Vollzugsplan offenbart, daß ich nicht der einzige bin, der unter seiner vorwurfsvollen Haltung leidet ("Fies, Gitter vor dem Fenster! Verhindert eine gleichmäßige Bräune! Dienstaufsichtsbeschwerde an Justizminister!").

Anonym hat gesagt…

Kann ein Anwalt/in auch eine Verteitigung ablehnen wenn Sie trotz Zusicherung kein Honorar/Vorschuß bekommt ?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym 1: Es heisst doch aber nun mal "Café zur gestreiften Sonne"?!
@Anonym 2: Das Mandat kann niedergelegt werden. Üblicherweise geschieht das dann, wenn trotz Zusicherung nicht gezahlt wird.

doppelfish hat gesagt…

Schauen Sie doch mal auf das Schild, am Eingang der Kanzlei. Vielleicht hat da ein Scherzbold den Text "Rechtsanwältin" mit "Mädchen für alles" überklebt.