Nun hat er mich richtig verstanden, der Inhaftierte mit der To-do-Liste, der offensichtlich nicht nur einen Verteidiger wollte, sondern ein Mädchen für Alles.
Er hat mir mitgeteilt, dass er einen anderen Anwalt beauftragt habe und meine Dienste nicht weiter benötige.
Dem Kollegen sei an dieser Stelle herzlich gratuliert. Vielleicht schafft er es ja, den Anforderungen gerecht zu werden - zum Nulltarif versteht sich.
3 Kommentare:
Ich würde auch die Massagedusche dem Trockenshampoo vorziehen!
muss eine Marktlücke sein - dieses Anwaltsmandat mit Rund-um-sorglos-Paket ;-)
Wie kriegt man das nur sinnvoll in die Honorarvereinbarung? Ist eine fiese Mischkalkulation. Wenn der Mandant wünscht das ich ihm zu 100€ die Stunde die Blumen gieße und die Katze füttere, klar warum nicht, Vorkasse bitte.
Man könnte ja mal mit der Beratungshilfeabrechnung einen Antrag auf Gewährung einer Pauschgebühr analog § 51 RVG einreichen. 5.000,- Euro für besondere Betreuungsleistungen: Oma besuchen, Hund füttern, Miete für Wohnung übernehmen, Gläubiger zum Kaffeetrinken einladen, mit Freundin schlußmachen, etc.
Dafür muß der Bezirksrevisor doch Verständnis haben!
Kommentar veröffentlichen