Mittwoch, 19. Mai 2010

Die Möpse der Beklagten

Die Kollegin Braun berichtet hier von einem unwirtschaftlichen Mops.

Mich erinnert dieser Post an einen Fall, von dem vor einiger Zeit ein befreundeter Kollege berichtete, der eine Mopszüchterin vertrat. Diese war verklagt worden, weil sie angeblich ein krankes Tier verkauft hatte.

Der Kollege konnte sich nicht verkneifen, in der Klageerwiderung auf die vorgetragenen Mängel wie folgt zu erwidern : "Bislang waren die Käufer mit den Möpsen der Beklagten sehr zufrieden."
Wie erfreulich für die Klägerin.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Unterschreibt man nicht immer das Protoll der Vernehmung, wo drin steht, dass man belehrt wurde und die Belehrung auch verstanden hat ?

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@Anonym: Ich glaube, ihr Kommentar passt besser zum (Ex)richter, der nie auslernt.
Wenn Sie festgenommen werden oder auf der Autobahn freundlich rausgewinkt werden, ist das Letzte, was man Ihnen unter die Nase hält ein Protokoll. Wünschenswert wäre das aber schon.

Werner Siebers hat gesagt…

Gibt es eigentlich Silikon-Hunde?

RA JM hat gesagt…

@ Werner Siebers:

Partiell schon. ;-)