Ein inhaftierter Mandant (U-Haft) schreibt mir, dass er kürzlich Besuch gehabt habe von einem Bekannten. Der Besuch wurde optisch und akustisch überwacht von einem Polizeibeamten. Das ist während der Untersuchungshaft so üblich, in der allein Verteidigerbesuche nicht überwacht werden.
Der Bekannte habe ihm Grüße von seiner Ehefrau bestellt und ihn gesagt, diese komme ihn demnächst besuchen, da sie die beantragte Besuchserlaubnis erhalten habe.
Hierauf habe der Polizist gesagt, dies werde er verhindern. Begründet habe er dies nicht weiter.
Wie der Polizist es verhindern möchte, dass eine Ehefrau eine Besuchserlaubnis bezogen auf ihren inhaftierten Ehemann erhält, kann ich dem Mandanten natürlich auch nicht sagen. Was er mit der Bemerkung bezweckt hat, kann ich nur mutmaßen.
Ich habe dem Mandanten mitgeteilt, dass für die Erteilung von Besuchserlaubnissen nicht die Polizei zuständig ist, sondern die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht und hoffe, dass dies ein wenig zu seiner Beruhigung beiträgt.
4 Kommentare:
Haben Sie eigentlich nie Zweifel am Wahrheitsgehalt dessen, was Ihre Mandanten Ihnen so alles erzählen?
@Schließer: Ich habe Zweifel an allem, was mir jeder über eine Situation erzählt, bei der ich nicht dabei war. Hier denke ich, dass was dran ist, weil es mir unabhängig vom Mandanten auch noch der Besucher erzählt hat.
Also normalerweise sitzt kein Polizist sondern ein Vollzugsbeamter am Nebentisch. Und akustische Besuchsüberwachung ist eh nur im begründeten Einzelfall statthaft.
BVerfG a.a.O., Senatsbeschluss vom 2. Juni 2004 - 1 Ws 254/04 -; Senatsbeschluss vom 3. August 2004 - 1 Ws 227/04 -; OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2003, S. 126)
Daß der Polizist so eine Müll dazublubbert ist normal - wenig Ahnung aber den Mund aufmachen; er könnte auch in die Politik gehen...
@Lord: In manchen Fällen, insbesondere in solchen, in denen der Mandant bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat, sitzen statt des JVA-Beamten auch schon mal die ermittelnden Polizeibeamten mit dabei. Vielen Dank übrigens für die Fundstellen!
Kommentar veröffentlichen