Montag, 3. Mai 2010

Burka-Verbot und Radarfotos

Das von den Belgiern durchgesetzte Burka-Verbot ist in aller Munde und es kann nicht mehr lange dauern, da wird auch hierzulande jeder gefragt und ungefragt seine Meinung dazu kundtun. Ich lasse das sein und wende mich einem Aspekt der Verschleierung zu, der laut
"stern" in Frankreich Diskussionen über die Ganzkörperverschleierung ausgelöst haben soll.

Die verschleierte Fahrerin eines Pkw soll einen Strafzettel kassiert haben, weil die Polizei der Auffassung gewesen sein soll, ihre Sicht sei durch die Verschleierung zu sehr eingeschränkt. Ob die Besorgnis um die Rundumsicht der wahre Grund war?

Ich könnte mir vorstellen, dass es ungleich schwieriger ist, eine Fahreridentitätsfeststellung anhand eines Radarfotos durchzuführen, auf dem die Fahrerin/der Fahrer verschleiert ist.

Ob das nun für oder gegen ein Burka-Verbot spricht, mag jeder für sich selbst entscheiden.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich finde diese Entwicklung sehr bedenklich.

Wenn man diese Idee konsequent fortsetzt..
Was kommt als nächstes? Ein Dresscode für Fußgänger in der StPO?
Nur noch Kravatten mit TÜV-Siegel erlaubt?
Die Profiltiefe der Schuhsohlen muss mindestens 2mm betragen?

Der Zustand von Bremsbelägen an Motorrädern ist da deutlich kritischer. Aber das wissen die Fahrer auch viel besser selber.

Es gibt Dinge, die muss man nicht gesetzlich regeln, IMHO.

Anonym hat gesagt…

Bei Motorradfahrern ist eine Fahreridentitätsfeststellung sehr oft unmöglich. Vorne kein Nummernschild und Helm mit dunklem Visier. Ob mit der Burka auch Motorradhelme verboten werden?

Tourix hat gesagt…

Dazu ist die Meinung von Jörg-Uwe Hahn (hessischer Vize) lesenswert (auch aus juristischer Sicht).
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~ED5AAB4370825461195854A903BE3D29B~ATpl~Ecommon~Scontent.html