... und ich frage mich ein weiteres Mal, ob man als Bezirksrevisor eigentlich eine Art Gratifikation für jeden der Staatskasse gesparten Euro erhält.
Der Fall: ein Mandant war angeklagt worden wegen Hausfriedensbruchs. Nach Einvernahme dreier Zeugen im Rahmen der Hauptverhandlung beim Amtsgerichts stand fest, dass ein Hausfriedensbruch bereits tatbestandlich nicht vorliegt. Demzufolge wurde mein Mandant freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung und nahm diese nach einiger Zeit wieder zurück. Ich meldete die Mittelgebühren zur Festsetzung an.
Das ist dem Bezirksrevisor aber zuviel. Für die erste Instanz möchte er die Hauptverhandlungsgebühr um 30% mindern und für die Berufungsinstanz um 100%.
Da ich beschlossen habe, mich heute nicht zu ärgern, habe ich die Akte an meine Mitarbeiterin abverfügt, auf dass sie dem Bezirksrevisor schreibe, dass ich die Sache anders sehe.
10 Kommentare:
Hallo, manchmal hat man leider wirklich den Eindruck, dass es "Gewinnebteiligungen" gibt. Und wenn ich mir die Rechtsprechung aus Ihrem Bezirk ansehen: Teilweise schlimm. MfkG, D.Burhoff
Sie streiten sich ja "nur" um die Höhe ;-)
In Zittau/Görlitz wandern Akten seit Mai '09 durch Gänge, um irgendwann (vielleicht) mal festzustellen, dass keine Revisionsgebühr nach 3131 (und schon gar nicht nach 3130) anfällt, wenn die Revision vor Ablauf der Begründungsfrist zurückgenommen wurde (vgl. http://tkdv-zittau.blogspot.com/2009/05/die-unzulassig-erhobene-revisionsgebuhr_04.html). Kostenbeamtin / Rechtspflegerin / Bezirksrevisor - bisher alle immun. Ein Telefonat mit der Kostenbeamtin zwischen den Feiertagen versprach Besserung - bis Ende dieser Woche ist die Sache dann nach acht Monaten eventuell geklärt...
@Detlev Beutner: Schlimm genug, dass man sich überhaupt streiten muss, aber unabhängig davon streiten wir auch um den Anfall der Gebühren für das Berufungsverfahren.
Besonders sinnfrei wird es, wenn man sich unter Aufwendung von viel Arbeitszeit, Papier, Personal- und Portokosten um 2 Euro Kopierkosten streiten muß. Einem Bezirksrevisor müßte doch auffallen, daß sich der Streit um solche Mini-Posten nicht rechnet, zumal im Fall eines Freispruchs die Kosten auch noch zu verzinsen sind und die während des Streits anlaufenden Zinsen die angestrebte Ersparnis bei weitem überschreiten.
Die Institution des Bezirksrevisors soll den Anschein wirtschaftlichen Denkens erzeugen. Aus der Staatskasse bezahlte Staatsdiener sind aber von Natur aus völlig unfähig, wirtschaftlich zu denken, weil sie die ganzen Ausgaben, die sie produzieren, nicht selbst tragen müsssen. Vielleicht sollte man tatsächlich darüber nachdenken, Bezirksrevisoren nach Erfolg zu bezahlen, Mißerfolge und verursachte Zusatzkosten aber vom Gehalt abziehen. Die Arbeitsweise würde sich radikal ändern.
Ich kann Ihre Einschätzung zum Teil nachvollziehen, aus meiner früheren Tätigkeit als Rechtspfleger und UdG weiß ich allerdings, wie schlampig häufig die Anträge Ihrer geschätzten Kollegen gestellt sind und dass nahezu nie exorbitante Gebührenforderungen kurz begründet werden.
Aus meiner Sicht hat hier vor allem die Anwaltsseite hohen Verbesserungsbedarf
@Advocatus: exorbitante Gebührenforderungen? Die Mittelgebühren sind mE sehr überschaubar.
Das ist das Problem: was der Rechtspfleger und der Bezirksrevisor, die ihre Besoldung, ihr Arbeitsmaterial, ihre Mitarbeiter und ihr beheiztes Büro aus der Staatskasse bezahlt erhalten, als "exorbitant hohe Gebührenforderung" ansehen, ist im Licht der rauhen wirtschaftlichen Wirklichkeit zwischenzeitlich in vielen Fällen nur ein Krumen Brot.
Seit 16 Jahren ist die Gebührentabelle nicht mehr angehoben worden. Seit fast 6 Jahren wurden die Gebühren nicht mehr angepaßt. Die Inflationsrate in diesen Zeiträumen ist ganz erheblich. Die Mittelgebühr ist schon heute 20% weniger wert als noch vor 6 Jahren.
Die Besoldung von Richtern und Rechtspflegern ist zwar ebenfalls überschaubar, aber wenigstens wird sie regelmäßig - wenn auch unzureichend - angehoben und nicht vermindert.
Niemand käme auf die Idee, die 600-Euro-Rechnung eines Kfz-Meisters mit Hauptschulabschluß als "exorbitant hoch" zu bezeichnen. Die entsprechend hohe Rechnung eines Anwalts mit zwei Staatsexamina grenzt dagegen an Wucher.
Liebe Frau Rueber,
meine Wortschöpfung der "exorbitant hohen Gebühren" war möglicherweise mißverständlich. Ich wollte dies keinesfalls auf den konkreten Fall beziehen oder Ihnen unterstellen, dass Sie übersetzte Gebühren geltend machen. Sollte dieser Eintrag entstanden sein, bedauere ich dies zutiefst.
Die Einwände von "Anonym" klingen auf den ersten Blick einleuchtend und zum Teil teile ich seine Einschätzung auch. Selbstverständlich gibt es viele Anwaltskollegen, die Mühe haben, einen vernünftigen Lohn zu erwirtschaften. Dies liegt aber nicht an den Rechtspflegern und Bezirksrevisoren, die ihrer Arbeit - von wenigen Ausnahmen abgesehen - gewissenhaft. aber auch mit Augenmaß wahrnehmen.
Vielmehr ist es Aufgabe des Gesetzgebers ein leistungsgerechtes Vergütungssystem zu schaffen. Heute ist es doch so, dass ein wenig qualifizierter Anwalt, der sich auf Abmahnungen von ahnungslosen Kleingewerbetreibenden spezialisiert ein Vermögen scheffeln kann, während seriöse Berater häufig um die blanke Existenz zu kämpfen haben. Diese Entwicklung ist - da gebe ich Ihnen recht - in höchstem Maße bedenklich.
Der Weg aus dieser Krise kann es aber - insbesondere wegen der zurecht bedeutenden Stellung des Rechtsanwalts im Rechtssystem - nicht sein, dass mehr und mehr in jedem Verfahren jede nur theoretisch denkbare Gebühr geltend gemacht wird, gerade wenn die Staatskasse der Kostenschuldner ist. Der Eindruck, dass dies so ist hat sich bereits vor 3 Jahren, als ich noch als Rechtspfleger tätig war, dennoch mehr und mehr aufgedrängt.
@Advocatus: Ich empfinde es, trotzdem ich Ihre Argumente nachvollziehen kann, dennoch als Zumutung, um Mittelgebühren kämpfen zu müssen. Bei einer Hauptverhandlung, in der 3 Zeugen vernommen werden, darf man wohl zu Recht von einer durchschnittlichen Sache ausgehen.
Der Mandant hat meine Rechnung übrigens bezahlt und wird je nach dem, ob der Bezirksrevisor mit seiner Argumentation durchdringt, auf der Differenz hängen bleiben, Freispruch hin oder her.
Da stimme ich Ihnen bzgl. der ersten Instanz in jeder Hinsicht zu und wunder mich über die Einwände des Bez.rev.
Bzgl. der zweiten Instanz habe ich, soweit der Sachverhalt dargestellt wurde, ebenfalls Bedenken, ob hier eine MG geltend gemacht werden kann.
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