Mittwoch, 13. Januar 2010

Sozialer Trainingskurs? Den gibt´s hier nicht!

Ein Jugendlicher, zum Tatzeitpunkt gerade mal 17 Jahre alt, hatte sich vor dem Jugendrichter wegen einer Körperverletzung zu verantworten.

Mein Eindruck war, dass er, obgleich intellektuell durchschnittlich begabt, sozial auf dem Stand eines Kindes ist, weshalb ich im Plädoyer anregte, ihm die Weisung zu erteilen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, die ihrerseits Sozialstunden angeregt hatte, sprach mich an und meinte, dass ein sozialer Trainingskurs eigentlich genau das Richtige für meinen Mandanten sei. Problem sei aber, dass solche Trainingskurse nicht zustandekämen, weil zu wenig Teilnehmer vorhanden seien. Das wiederum liege daran, dass die meisten Jugendrichter es bevorzugten, Sozialstunden zu verhängen. Die Einrichtungen wiederum, bei denen Sozialstunden abgeleistet werden könnten, seien mit Jugendlichen und Heranwachsenden aber randvoll, so dass manche Verurteilten nicht in der vom Gericht festgelegten Zeit ihre Sozialstunden ableisten könnten, sondern Verlängerungsanträge stellen müssten bis wieder Kapazitäten frei seien.

Ein junger Mensch, der hierzulande straffällig wird, wird in der Regel nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestraft, das nicht wie das Erwachsenenstrafrecht (StGB) nur Geld- und Freiheitsstrafen kennt. Dem JGG liegt der Gedanke zugrunde, dass bei jungen Menschen in puncto Erziehung noch nicht Hopfen und Malz verloren sind, weshalb es eine ganze Reihe von Maßnahmen vorsieht, die seitens der Jugendgerichte verhängt werden können und von denen jede einzelne Sinn macht.

Wie gesehen, werden manche Maßnahmen aber derart selten verhängt, dass die Erfüllung durch den Jugendlichen daran scheitert, dass schlicht keine Kurse angeboten werden.
Vielleicht könnte man dem Dilemma sinnvoll damit begegnen, dass Sozialstunden reduziert werden und daneben mehr Maßnahmen verhängt werden, die gezielt auf den Jugendlichen/Heranwachsenden einwirken, wie soziale Trainingskurse oder Antigewalttrainings.

Mein Mandant hat übrigens 100 Sozialstunden binnen 3 Monaten auferlegt bekommen. Das war im November 2009. Eben rief er an und teilte mit, dass er ab Februar einen Platz habe. Die Ableistung binnen drei Monaten wird also eng und wir werden wohl einen Verlängerungsantrag stellen müssen.

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