Im Schleuserverfahren sollte heute ein kurzer Termin stattfinden und da der einzige Dolmetscher, der Ishan zu beherrschen scheint, leider nicht da ist, wurde einer für die englische Sprache beordert, der - kaum zu glauben - tatsächlich halbwegs unfallfrei diese Sprache beherrschte.
Es wurden Urkunden verlesen und ein Video abgesehen, das einen der Angeklagten am Flughafen mit einer weiblichen Person zeigen soll. Die entsprechende Stelle ist schnell gefunden.
Am oberen Bildschirmrand sind neben vielen anderen Leuten tatsächlich zwei Personen zu erkennen, die den Bildschirm von links nach rechts durchkreuzen. Einer von ihnen soll der Hauptangeklagte sein. Während das Gericht feststellt, dass man zwar nicht wirklich viel erkennen kann, die männliche der beiden Personen aber Herr X. sein könnte, scheint der Oberstaatsanwalt da bessere Augen zu haben. Er hat Herrn X. sicher erkannt. Ich zweifle daran, ob meine Linsen noch die richtige Stärke haben, kann ich doch nur erkennen, dass die eine Person ein Mann und die andere eine Frau ist. Meinem Kollegen scheint es ähnlich zu gehen.
Erfreulicherweise kommt es nicht darauf an, ob der Mann Herr X. ist oder nicht, denn Herr X. hat schon am ersten Verhandlungstag erklärt, dass er seine Schwester nach Deutschland eingeladen und diese am Flughafen abgeholt habe. Was offen blieb: woher stammt das Tape? Überwachungskamera des Flughafens oder Obersavationsvideo der Polizei? Auch diese Frage sicherlich spannend, aber letztlich von untergeordneter Bedeutung.
Demnächst geht´s weiter - mit Nr. 4 und weiteren Telefonaten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen