... kann es schon mal sein, dass man als Pflichtverteidiger allein im Termin sitzt und die Berufung dann verworfen wird, § 329 StPO.
Mein Mandant war zwar ordnungsgemäß geladen, aber auch nach 30-minütiger Wartezeit nicht erschienen. Ich kann nur mutmaßen, woran es lag, dass er nicht erschienen ist. Verschlafen, im Stau gestanden, erkrankt oder schlicht vergessen?
Je nachdem, aus welchem Grund er gefehlt hat, macht ein Wiedereinsetzungsantrag Sinn.
Die Wartezeit war dank eines Gesprächs mit Staatanwältin und Protokollführer ausschließlich über Dinge außerhalb des Strafprozesses ausgesprochen kurzweilig.
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