Dienstag, 8. Dezember 2009

Mit der gesegneten Kerze...

... ist manch Einem nicht zu helfen.

Jedem in Untersuchungshaft einsitzenden Mandanten erkläre ich, wie das funktioniert mit der Postkontrolle. Jeder Brief mit Ausnahme der Verteidigerpost wird vom Richter bzw. dem Staatsanwalt gelesen. Briefe, die sich mit dem Gegenstand des Strafverfahrens befassen ("Die Anklage stimmt nicht. In Wirklichkeit war es so und so") oder sonstwie verdächtigen Inhalt haben ("Das Geld liegt im Park, dritte Eiche hinten links.") werden als Beweismittel beschlagnahmt. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung wird darüber entschieden, ob es ausreichend ist, eine Kopie zur Hauptakte zu nehmen und den Brief danach an den Empfänger weiter zu leiten oder ob der Brief im Original zur Akte genommen und nicht weitergeleitet wird.

Kürzlich erreicht mich ein Beschluss einer Strafkammer, der sich mit einem halben Dutzend beschlagnahmter Briefe befasst. Inhalt: das Verfahren! Ich werde mich bei nächster Gelegenheit erkundigen, was das sollte.

2 Kommentare:

doppelfish hat gesagt…

Ganz einfach. Erster Brief: "Ich habe die Beute im Garten vergraben." Antwort: "Oh jemineh, die Polizei hat den ganzen Garten aufgewühlt!". Zweiter Brief: "Dann könnt ihr jetzt aussähen und habt euch das Umgraben erspaart."

Dürfte sich auf für Wanddurchbrüche und kleinere Abrißarbeiten eignen.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@doppelfish: Ich werde Ihren Hinweis bei der nächsten Belehrung in puncto Postkontrolle berücksichtigen. ;-)