Verhandlungstermin war im November, meine Rechnung datierte auf Juni, ebenso die Bitte, einen Termin zu vereinbaren. Nichts passierte. Es folgen monatliche Erinnerungsschreiben. Wieder passierte nichts.
Einen Tag vor dem Termin zur Hauptverhandlung ruft der Mandant an und möchte wissen, ob er denn tatsächlich mit zum Termin muss. Jawohl, muss er. Das ist ihm unverständlich ("Wozu hab ich Sie eigentlich engagiert?"). Noch unverständlicher ist ihm, weshalb die Rechnung vorher zu bezahlen ist. Ich lasse ihm die Wahl und verweise auf meine vorangegangenen Schreiben: ich MUSS ihn nicht verteidigen, er kann dies selbst tun. Wenn ich ihn aber verteidigen soll, ist die Zahlung vorab zu leisten. Zudem ist eine Besprechung nach wie vor erforderlich. Er erscheint schlecht gelaunt zur Besprechung, hat aber immerhin Geld dabei.
Das Verfahren für ihn läuft trotz eines bärbeißigen Staatsanwalts besser als ich es geahnt hatte. Er sitzt schweigend neben mir, wozu ich ihm geraten hatte. Zwei Zeugen fehlen, von denen einer auf absehbare Zeit nicht an einer Verhandlung wird teilnehmen können. Nach einem Rechtsgespräch wird das Verfahren in allseitigem Einverständnis nach § 153 StPO eingestellt.
Im Anschluss an die Verhandlung sagt er zu mir: "Na ja, war schon gut, dass Sie mit waren."
Ich freue mich über diese Einsicht. Dann meint er: "Aber wenn Sie mich teurer gekommen wären als der Strafbefehl, würde das anders aussehen." Auch eine Einstellung: lieber eine eingetragene Vorstrafe als eine Verteidigerrechnung. Das sieht allerdings nur die Minderheit so.
2 Kommentare:
Mandanten, die meinen, selbst entscheiden zu dürfen, ob und in welcher Höhe sie ihren Anwalt vergüten, braucht kein Mensch.
Wenn solche Mandanten dann das Mandat künbdigen ist das ein Verlust, der bereichert.
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