Donnerstag, 31. Dezember 2009

Guter Vorsatz für 2010? - Scheidung!

Ein Mandant, der Dank einer Strafanzeige seiner Ehefrau für ein paar Monate in den Genuss der Gastlichkeit der Justizvollzugsanstalt gekommen war, wurde kürzlich aus der Haft entlassen.

Er bedankte sich bei mir, gelobte, mir immer treu sein zu wollen (als Mandant versteht sich!) und sagte dann: "So, und als nächstes sorgen Sie dafür, dass ich schnellstmöglich geschieden werde!"

Wird gemacht!

11 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ah, und gleich den Folgeauftrag gekriegt. Ein zufriedener Kunde (nein, Mandant) mehr.

muguard84-rueberblog@yahoo.de hat gesagt…

Äöhm, also ich würde an einen Familienrechtler weiterreichen. Bin kein Jurist, aber ein Geschiedener. Tun Sie sich das nicht an, die meisten Fachanwälte für Familienrecht können das eigentlich schon nicht.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@muguard: Ich habe den FA-Kurs in FamR absolviert. Unabhängig davon bekommt ein Anwalt selbst ohne FA für FamR zu sein, eine unstreitige Scheidung in aller Regel hin.;-)

muguard84-rueberblog@yahoo.de hat gesagt…

Liebe Kerstin Rüber, eine "unstreitige Scheidung", das ist eine Seifenblase. Aber vielleicht haben Sie trotzdem Recht, vielleicht liegt es nicht an der Qualifikation, sondern am fehlenden Engagement "meiner" FA FamR, dass nicht so recht was draus wurde. Und, dass ich ein Mann bin, also per def. im Scheidungs- und Unterhaltsprozess den Part des Bösewichts besetze. Viel Erfolg. mupan

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@mugard: Schließen Sie vor der nächsten Heirat einfach einen Ehevertrag. Das erspart Ärger und Geld - im Falle eines Falles. :-)

Kand.in.Sky hat gesagt…

Ehevertrag.
Warum eigentlich hört man sowas immer nur von Anwälten? Und wie hoch ist der Prozentsatz an Anwälten die tatsächlich mit einem Ehevertrag in die Ehe gegangen sind?



#k.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@KandinSky: Wahrscheinlich weisen Anwälte immer deshalb darauf hin, weil sie die Querelen ohne Vertrag am Besten kennen. Wieviele Kollegen selbst einen Ehevertrag haben, würde mich allerdings auch interessieren. Ich persönlich kenne mehr mit als ohne Ehevetrag und von denen ohne Ehevertrag kenne ich einen, der diesen Umstand schon oft verflucht hat.;-)

mupan hat gesagt…

Bei Scheidungs- und Trennungskindern sind Ehe- oder Partnerverträge im Wesentlichen irrelevant. Und die werden häufig als "Geiseln" für jahrelange "Lösegeldforderungen" genommen.

Anonym hat gesagt…

Na, dann erfahren wir die weitere Geschichte bestimmt bei Richter Ballmann.

mupan hat gesagt…

Die Ehevertragsempfehlung gehört zum Geschäftsmodell "Betreuung von der Wiege bis zum Grab". Menschen leben paarweise zusammen, Konflikte vor allem bei einer Trennung sind vorprogrammiert: Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag, nicht unter 1000 Euro für RA und Notar. Gemeinsame-Sorge-Erklärung für ein uneheliches Kind: mit Mutter einig: schätzungsweise ein paar hundert Euro, mit Kindsmutter uneinig: 1000+. Anfechtung der Vaterschaft für ein dunkelhäutiges Kind in der Ehe: 2000+ (Labor, Anwälte, Gericht). Gerichtliche Inhaltskontrolle einzelner Punkte des Vertrags (Ehe-, Lebenspartnerschafts-) und Streit über Kinder, Sorgerecht und Unterhalt bei der Scheidung / Trennung: 4000+. ...

mupan

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

@mupan: Ihre Postings wirken - mit Verlaub - ein wenig frustriert. Sie sind damit aber nicht allein. Es gibt Tausende von Menschen, die irgendwann mal eine Ehe eingegangen sind, die sie im Nachhinein teuer zu stehen kam. Soviel zum Trost.
Nun zum Finanziellen: Bei rein wirtschaftlicher Betrachtung sieht meine Empfehlung anders aus als von Ihnen dargestellt. Eheverträge, die die wesentlichen Punkte regeln(also die, die teuer werden können, wozu nicht Sorge-und Umgangsstreitigkeiten zählen, über die man ohnehin nicht nach Belieben disponieren darf, sondern zu denen Unterhalt und Zugewinn gehören)gibt es idR nicht für 1000 Euro!
Gehen wir mal von 5000 Euro aus, was sicherlich viel Geld ist.
5000 Euro sind aber immer noch deutlich weniger als ein Prozesskostenrisiko von 20000 Euro und mehr, das bei Unterhalts- und Zugewinnklage schnell erreicht ist. Unterm Strich erweist sich ein Vertrag damit zwar immer noch nicht als Schnäppchen, aber gewiss nicht als überteuert.
Wenn Sie nun 5000 Euro für einen Vertrag berappen und sich im Wege der Scheidung noch über Umgangs- und Sorgerecht streiten, sollten Sie froh sein, dass Sie den teuren Teil vertraglich geregelt haben, anstatt darüber zu lamentieren, dass Sie sich nicht einem erheblich größeren Risiko ausgesetzt sind.
Und abschließend: Niemand ist gezwungen, einen Anwalt mit der Errichtung von Eheverträgen oder der Vertretung in einer Scheidungs- oder Folgesache zu beauftragen. Auch gibt es keine Verpflichtung, überhaupt zu heiraten und Kinder in die Welt zu setzen.