Mittwoch, 13. Mai 2009

Terminliche Verhinderung eines Verteidigers - es geht auch anders

Der Kollege Flauaus berichtet von einem Fall, in dem ein Gericht den Terminsverlegungsantrag eines urlaubsabwesenden Anwalts abgelehnt hat. Fast alle Anwälte, insbesondere Strafverteidiger, kennen die Problematik, und es ist für alle Beteiligten immer wieder aufs Neue unerfreulich, seine Zeit mit solchen Nebenkriegsschauplätzen zuzubringen.

Selbst wenn man im Vorfeld darum bittet, Termine telefonisch abzustimmen, wird das leider zu selten gemacht und dann hat man wieder obigen Salat.

Dass es auch anders geht als es der Kollege schildert, habe ich heute erlebt: der Vorsitzende einer Berufungskammer des Landgerichts M. hatte einen Termin telefonisch mit meinem Büro abgestimmt. Dabei war übersehen worden, dass an diesem Tag bereits ein Termin eingetragen war. Auf das Fax mit der Bitte, den Termin zu verlegen, reagierte der Vorsitzende mit einer Email, in der er zwei Alternativtermine vorschlug. Diese Reaktion war nicht nur zeit- und nervenschonend, sondern auch überaus entgegenkommend.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es geht durchaus, man muss nur wollen!

Werner Siebers hat gesagt…

Es wird Richter geben, die diesen Kollegen hassen und überhaupt nicht verstehen. Nennen wir sie die blasierten Terminshoheitshengste mit dem Längsten Terminarm.