Heute hatte ich die Freude, einen Ausflug ins Mietrecht zu machen. Mein Mandant soll angeblich 2 Monatsmieten schulden. Der Kläger ist Beamter und vertritt sich selbst. Seine Schriftsätze dementsprechend anders aufgebaut als man das von Anwälten kennt. Genau das macht die Sache nicht einfacher, denn wenn der Gegner vom Hölzchen aufs Stöckchen kommt und dabei noch Nebenkriegsschauplätze aufreisst, die mit der Sache nichts zu tun haben, werden die Schreiben länger und die Lust, sie zu lesen, nimmt in gleichem Maße ab. Trotzdem hatte ich mich durchgewuselt und war froh, dass mich bis zum Termin keine Replik, also eine Erwiderung auf meinen Vortrag, erreichte.
Eine solche hatte der Kläger im Termin aber dabei und wollte sie nur dem Gericht geben. Abschriften für mich oder gar meine Mandantin gäbe es nicht, wir wüssten ja, was Sache sei.
Die Vorsitzende, Direktorin des Amtsgerichts, lächelte milde und führte die Verhandlung mit gewohnter Routine, nicht ohne zu erkennen zu geben, dass sie auf eine Schilderung der Nebenkriegsschauplätze, keinen Wert legt. Diesem glücklichen Umstand habe ich es zu verdanken, dass ich jetzt schon wieder im Büro sitze.
Sie erläuterte mit Engelsgeduld den Unterschied zwischen informatorischer Anhörung und Parteivernehmung und erteilte Hinweise.
Der Kläger darf jetzt erstmal die Nebenkostenabrechnung erstellen und kündigte an, sich einen Anwalt zu nehmen. Er habe gesehen, dass man ohne Anwalt nicht weit komme. Offenbar war er sauer, dass das Gericht nicht "die ganze Geschichte" hatte hören wollen und offenbar weiß er (noch) nicht, dass die im Zweifel auch den zu beauftragenden Kollegen nicht interessiert.
Die Abschriften seiner Replik bekam ich nach der Verhandlung von der Direktorin, die mich kurzerhand bat, in den Kopierraum mitzukommen. Keine Verfügung an die Geschäftsstelle, sondern selbst ist die Frau, auch als Direktorin.
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