Dieser Tag hatte ich ein Gespräch mit einem Mandanten, der demnächst Termin zur Hauptverhandlung hat. Er steht unter laufender Bewährung. Die Tat, die ihm vorgeworfen wird, ist einschlägig und für den Fall, dass das Gericht ihn verurteilt, hätte er mit dem Widerruf der Bewährung zu rechnen.
Er war vor einigen Jahren schon einmal im Café zur gestreiften Sonne. Er berichtet davon als sei er gestern erst entlassen worden, so sehr hat ihn der Aufenthalt dort mitgenommen.
Schlimm sei das gewesen, vor allem, dass man nicht jeden Tag habe duschen können. Ich kann es mir vorstellen, dass das unangenehm ist, vor allem im Sommer. Dann die Sache mit dem Fernseher. Er habe sich ein TV geordert und dann sei es mit seinen Zimmergenossen zu Streitigkeiten wegen des Programms gekommen. Auch das kann ich mir vorstellen - es sollen schon Ehen hierüber kaputtgegangen sein. Das Schlimmste überhaupt aber sei gewesen, dass, als er sich selbst gestellt habe, seine Frau und sein Hund dabeigewesen seien, sozusagen beim Einchecken. Das Gejaule seines Hundes als die Tür hinter ihm zugegangen sei, werde er sein Lebtag nicht vergessen. Ich fühle mit ihm, denn ich habe auch einen Hund und vergesse darüber die Frage, ob seine Frau denn auch wenigstens ein bisschen gejault hat.
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