... als er mich anrief um mich mit seiner Verteidigung zu beauftragen, nachdem er gerade von einem Termin zurückgekehrt war, zu dem ihn die örtliche Polizeiinspektion geladen hatte.
In der Akte liest sich das Nichtssagen etwa so: "Am x.x.2009 erscheint Herr A. auf der hiesigen Polizeidienststelle. Er habe eine Ladung erhalten, in der er als Beschuldigter geführt sei. (...) Er wurde über seine Rechte als Beschuldigter belehrt und ihm wurde angeboten, sich im Rahmen einer Vernehmung zur Sache zu äussern. (...)"
Es folgt die Vernehmung.
Der Mandant hat seine Sache offenbar gut gemacht, denn der Beamte hält fest: "Herr A. machte einen sehr seriösen, ordentlichen Eindruck und will sich in keinster Weise von seinem Fehlverhalten drücken. Er ist emotional ziemlich mitgenommen und möchte keine Probleme mit dem Gesetz haben."
Darauf angesprochen, dass er dafür, dass er nichts gesagt haben will, eigentlich ziemlich viel gesagt hat, meinte er zu mir: "Das macht doch nix. Ich hab nichts gesagt, was gegen mich verwendet werden könnte."
Alles wird gut.
1 Kommentar:
Erst die Fussnägel wieder runterklappen.
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