Dienstag, 28. April 2009

Bulgari - Plädoyerverzicht und Paukenschlag

Die Angeklagte im Koblenzer Bulgari-Verfahren hatte in der letzten mündlichen Verhandlung eine Einlassung abgegeben, worauf das Verfahren gegen sie abgetrennt worden war.
Heute wurde das abgetrennte Verfahren vor dem Landgericht verhandelt.
Die Anklagevorwürfe, die u.a. von bandenmäßigem schweren Menschenhandel ausgegangen waren, wurden im Ergebnis nicht in der erhobenen Form bestätigt.

Der Oberstaatsanwalt sprach in seinem Plädoyer u.a. von einem bewegenden Verfahren, das gezeigt habe, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Verhalten wie dasjenige der Angeklagten, die bulgarische Frauen nach Deutschland verbracht habe um sie dann mittels Prostitution auszubeuten, nicht dulde.
Er beantragte unter Bezugnahme auf eine zuvor geführten Absprache im Strafprozess die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten sowie die Aufhebung des Haftbefehls.

Der Schlussvortrag des Verteidigers der Angeklagten war kurz.

"In einem Verfahren, das für mich persönlich mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nichts zu tun hat, gibt es für mich nichts zu plädieren. Ich verzichte daher auf mein Plädoyer."

Die Kammer verurteilte die Angeklagte wegen schweren Menschenhandels (minder schwerer Fall) in Tateinheit mit Zuhälterei, 4 Fällen der Zuhälterei sowie einer versuchten räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende u.a. aus, dass es dahinstehen könne, ob es ein bewegendes Verfahren gewesen sei oder nicht. Jedenfalls sei es kein rechtswidriges Verfahren gewesen. Hiergegen verwahre sich die Kammer entschieden. Die Angeklagte habe Gelegenheit gehabt, das Verfahren streitig zu Ende zu führen, sie habe jedoch den Weg des Geständnisses gewählt. Dieses Geständnis basiere auf dem bis dahin erhobenen Ergebnis der Beweisaufnahme. Der Haftbefehl gegen die Angeklagte wurde aufgehoben.

Notebook und Zeitklau

Spätestens seit heute weiß ich: zwischen den beiden Begriffen besteht ein Zusammenhang.
Vor gut 2 Wochen habe ich es getan: ich habe mein altes Notebook (da zu langsam) ausrangiert und mir ein neues zugelegt: viel schneller, viel besser und wesentlich teurer.
Seit 2 Tagen nun meint mein Notebook, keine USB-Geräte mehr zu erkennen. Ein gestriger Besuch bei meinem Computerfachmann brachte Erstaunliches zutage: ein USB-Kabel war defekt und nach dem Austausch klappte alles wieder. Ungefähr drei Stunden Zeit waren draufgegangen beim Transport des Notebooks hin- und zurück und den unzähligen eigenen Versuchen, das Ding wieder ans Laufen zu kriegen - soweit die Zeitbilanz.
Heute Morgen dann die Überraschung: das, was gestern noch funktionierte, ist heute Geschichte. Wieder erkennt das Notebook keine USB-Geräte. Wieder telefoniere ich mit meinem Computerfachmann, der auch ratlos ist und mir vorschlägt, das Gerät erneut vorbeizubringen, damit man es einschicken könne. Eine weitere Stunde Zeitverlust.
Unterm Strich sind es jetzt schon vier Stunden (vom dem lebenszeitverkürzenden Ärger wollen wir nicht sprechen).
Ich mache mir nicht den "Spaß", zu ermitteln, wie oft ich dafür das ausrangierte Notebook hätte hoch- und runterfahren können, was mir in letzter Zeit zu langsam gegangen war. Stattdessen hole ich es wieder hervor und freue mich, dass es läuft - langsam aber zuverlässig.

Freitag, 24. April 2009

Beweisantrag - Klappe die Dritte

Es ist manchmal gar nicht so einfach, einen Beweisantrag im Strafprozess zu stellen.
Ein Kollege hat nun schon dreimal versucht, zugunsten seines Mandanten die Umsätze aus dessen Gewerbebetrieb mittel Exceltabelle und entsprechender Beweisbehauptung in die Hauptverhandlung einzuführen, ohne dass ihm dies bislang gelungen wäre.
Ein wenig ist es wie bei "Und täglich grüßt das Murmeltier". Der Kollege verliest seinen Beweisantrag, was angesichts der 2 Seiten Tabelle entsprechend dauert und die Kammer nimmt ihn entgegen mit der Bemerkung, ihn in der nächsten Sitzung zu verbescheiden. In dieser ergeht dann ein Hinweis an den Kollegen, dass das Ergebnis infolge falscher Addition nicht stimmt, den der Kollege regelmäßig damit beantwortet, dass er die Tabelle vom Steuerberater seines Mandanten übernommen habe, dem er nun aufgeben wolle, sie richtigzustellen.
Auch der dritte Anlauf scheiterte. Der leicht genervte Berichterstatter hat die richtigen Additionsergnisse jetzt sogar bekanntgegeben. Ob es was nützt, wird sich zeigen.
Der Langmut der Kammer ist übrigens bemerkenswert. Ich kenne Richter, die anders verfahren wären. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass die unter Beweis gestellte Tatsache als erwiesen angenommen werden soll.

Donnerstag, 23. April 2009

Verfahrenseinstellung dank Sachverständigem

Er habe sein Fahrzeug bereits zum Stillstand gebracht als der Gegner aufgefahren sei, behauptet Herr A. im Zivilprozess seiner Gattin gegen Herrn B.. Herr B. als Partei angehört, behauptet, beide Fahrzeuge hätten zeitgleich zurückgesetzt und Herr A. sei gegen sein Auto gefahren.
Der Sachverständige S. meint, dass 70 cm Schleifspur am Fahrzeug des B. für dessen Version sprächen. Dem schließt sich das Gericht an und leitet die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter, die meinem Mandanten einen Strafbefehl zustellt über 90 Tagessätze.

Die Verhandlung über den Einspruch fand heute statt. Geladen war u.a. der Sachverständige S., den im Zivilprozess niemand gefragt hatte, ob Herr A. es überhaupt merken MUSSTE, dass er am Fahrzeug des Herrn B. vorbeigeschrappt sein soll. Meine heutige Frage danach beantwortete er damit, dass dieser Nachweis zulasten des Herrn A. nicht geführt werden könne.

Damit war seine Aussage im Zivilprozess zwar objektiv falsch, aber noch lange keine falsche uneidliche Aussage. Dem Vorschlag des Gerichts, das Verfahren nach § 153 II StPO einzustellen, stimmten alle Verfahrensbeteiligten zu.

Wenn Sie nichts zu verbergen haben, können Sie aussagen

Ich kann kaum beschreiben, wie sehr mich obiger Satz anwidert.

Mein Mandant hat eine Ladung von der Polizei bekommen. Er soll als Zeuge vernommen werden. Er hat weder Zeit noch Lust, eine Aussage bei der Polizei zu machen, ruft aber dort an um den Termin abzusagen. Seine Aussage, so der freundliche Beamte, sei aber schon wichtig, zumal man noch keinen Beschuldigten ermittelt habe. Mein Mandant lehnt die Einladung trotzdem ab. Einen Tag später wird der freundliche Beamte gar bei meinem Mandanten zuhause vorstellig um einen weiteren Vernehmungsversuch zu starten. Mein Mandant ist nicht da.
Verunsichert fragt der Mandant bei mir nach. Ich rate ihm, bei der Polizei keine Aussage zu machen und dies der guten Ordnung halber auch mitzuteilen.
Er tut wie ihm geheissen um muss sich obigen Satz anhören.
Ich habe die Sache danach selbst in die Hand genommen und den freundlichen Beamten mit einem noch freundlicheren Anruf beglückt.

Es kommt nicht darauf an, ob und ggf. was man zu verbergen hat und das sollte jeder Polizist wissen. Umso mehr erstaunt es, dass Einschüchterungsversuche der beschriebenen Art nach wie vor an der Tagesordnung zu sein scheinen.

Merke: als Beschuldigter muss man grundsätzlich keine Aussage machen, weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft noch bei Gericht. Als Zeuge muss man bei der Polizei keine Aussage machen, wohl aber bei Staatsanwaltschaft und Gericht.

Mittwoch, 22. April 2009

Steuerfahndung - Ordnung und Vollmachtsproblematik

Vergangene Woche hatte ich mir vorgenommen, die auf meinem Schreibtisch lagernden Akten, deren Bearbeitung nicht sonderlich eilig ist, zu bearbeiten. Früher als üblich war ich schon im Büro. Motiviert, arbeitswütig, voller Elan.

Um 8.15 klingelt das Telefon: bei einem Mandanten ist die Steuerfahndung eingeflogen. Die Mannschaft ist verteilt auf zwei Betriebe, die Privatwohnung, den Steuerberater und mehrere Banken.

Ich habe zu diesem Zeitpunkt gerade zwei der Akten bearbeitet und mache mich auf den Weg zu meinem Mandanten. Das wars mit der Arbeitswut und dem guten Vorsatz.

Vor Ort Beamte der Steuerfahndung, von denen ich zwei aus einem zurückliegenden Verfahren kenne. Ich habe sie in angenehmer Erinnerung, weil sie zwar ihren Job ernstnahmen aber nicht bierernst vorgegangen waren.

Die Ehefrau meines Mandanten ist aufgelöst. Die Beamten sind um Ordnung bemüht. Es wird nicht gewühlt und ein Saustall hinterlassen, sondern alles, was nicht sichergestellt wird, kommt wieder an seinen Platz zurück. Das habe ich schon anders erlebt.

Die Ermittlungsführerin verlangt eine schriftliche Vollmacht von mir. Das leidige Thema beginnt. Nein, Sie kriegen keine schriftliche Vollmacht. Woher Sie denn dann wissen solle, dass ich bevollmächtigt sei. Vielleicht daher, dass mein Mandant, der neben mir steht, zutreffend nickt. Vielleicht daher, dass sie mir einfach zutraut, Besseres zu tun zu haben als mir ohne Bevollmächtigung den Tag bei einer Dursuchungsmaßnahme zu vertreiben. Sicher aber deshalb, weil ich es anwaltlich versichere und sie das gerne so ins Protokoll aufnehmen kann.
Die Fundstellen, unter denen sie nachlesen kann, dass der BGH das genauso sieht wie ich, hatte ich nach einem Telefonat mit dem Büro parat. Sicher hat sie inzwischen nachgelesen.

Gegen Abend komme ich ins Büro zurück. Zu den gelagerten Akten haben sich solche mit neuen Posteingängen hinzugesellt. Alles werde ich an diesem Tag nicht mehr schaffen, trotzdem bin ich froh, einen Beruf zu haben, in dem der Tag nicht minutiös vorausgeplant ist.

Bulgari-Verfahren: Da waren´s nur noch 3

Die Verhandlung dauerte bis nach 18 Uhr. Die Angeklagte verlas eine Erklärung, mit der sie einige Taten, die ihr die Anklage vorwarf, einräumte. Das Verfahren gegen sie wurde daraufhin abgetrennt und wird in der kommenden Woche beendet werden.
Mit ihr verabschieden sich auch zwei sympatische Kollegen aus dem Verfahren, mit denen es Spaß gemacht hätte, weiter zu verhandeln.