Dienstag, 2. Juli 2019

Aktionsbüro Mittelrhein #3 - Ai Weiwei und Ach du dickes Ei

Heute wurde beim Landgericht Koblenz das Verfahren gegen einen der in der Vorwoche abgetrennten Angeklagten fortgesetzt. Diesem Angeklagten wirft die Anklage neben der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung die Teilnahme am sog. "Marsch der Unsterblichen" vor, der im November 2011 in Düsseldorf stattgefunden haben soll sowie Sachbeschädigungen in Form von Schmierereien an Schulen in Nordrhein-Westfalen.

Was den "Marsch der Unsterblichen" angeht, sieht die Anklage hierin einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Mehrere Angeklagte sollen mit weißen Theatermasken über dem Gesicht eine Tour durch ein gutbürgerliches Stadtviertel der Landeshauptstadt gemacht haben. An der Spitze des Zuges soll ein Transparent mit der Aufschrift "Volkstod stoppen" getragen worden sein. Zudem sollen Bengalos und Feuerwerkskörper gezündet worden sein.

Die Verteidigung hatte in den vergangenen Wochen mehrfach thematisiert, dass der Aufzug, sollte er so stattgefunden haben, wie ihn die Anklage beschreibt, Kunst im Sinne von Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz, gewesen sei. Zuletzt war ein Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Beweis eben dieser Tatsache gestellt worden mit Bezugnahme auf den mir bis dahin völlig unbekannten Künstler Ai Weiwei, von dem ich inzwischen weiß, dass er Weltruf genießt und seine Meinung in Expertenkreisen nicht ungehört verhallt, wenn er etwa erklärt, er sei ein Künstler und für ihn sei jede Geste in Ordnung. Selbst der Hitlergruß sei nur eine menschliche Geste. Sie repräsentiere etwas Falsches, aber ohne das Falsche wüssten wir nicht, was richtig sei. Die Werke von Ai Weiwei werden noch bis September in Düsseldorf (!) ausgestellt und die dortige Kuratorin soll über den Künstler geäußert haben: "Für Ai Weiwei gibt es bekanntlich keinen Unterschied zwischen Kunst und politischem Aktivismus." (Quelle: Süddeutsche Zeitung).

Die Kammer hatte diesen und ähnliche Anträge bislang nur entgegengenommen, aber nicht verbeschieden.

Spätestens seit der Beuys´schen Fettecke wissen wir, dass Kunst ein weiter Begriff ist und Kunst nicht nur Dasjenige ist, was einer Mehrheit gefällt oder den Wertvorstellungen der Mehrheit entspricht. Dass Kunst auch politisch sein darf, bedarf angesichts von künstlerischen Darstellungen wie etwa Derjenigen der Dame, die einen Schal mit blutgetränkter Wolle strickte (wer die Einzelheiten wirklich wissen will, der lese hier weiter) keiner wirklich ernsthaften Diskussion.

Ernsthafte Diskussionen über die Anträge der Verteidigung hinsichtlich des Kunstcharakters des "Marschs der Unsterblichen" hat die Staatsschutzkammer jedoch im Vorlauf zum heutigen Termin geführt und so begann die Verhandlung mit fast halbstündiger Verspätung.

Der Angeklagte ließ sich wie gehabt nicht zu den Anklagevorwürfen ein und so kam es, dass der Vorsitzende das Ergebnis der vorläufigen Beratung der Kammer hinsichtlich dieses Anklagevorwurfs bekanntgab und wonach die Kammer geneigt sei, dem Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachens nachzugehen, was bedeutete, dass das Verfahren heute nicht zum Ende geführt werden könne.

Die von diesen Ausführungen überraschte Staatsanwaltschaft wurde zu dem Hinweis des Gerichts angehört. Die Vertreter der Staatsanwaltschaft baten sich Bedenkzeit aus. Sie können binnen einer Woche Stellung nehmen.

Es bleibt spannend. Sollte die Kammer an ihrer Auffassung festhalten, dass am Vorbringen der Verteidigung etwas dran ist, bliebe entweder die Beweiserhebung oder der Anklagepunkt müsste anderweitig erledigt werden, etwa durch Einstellung. Diese wiederum setzt einen darauf gerichteten Antrag der Staatsanwaltschaft voraus.

Das abgetrennte Verfahren wird voraussichtlich am 16.7.2019 fortgesetzt. Der für diesen Angeklagten angedachte kurze Prozess fand heute nicht statt.

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