Seit das Aktionsbüro Mittelrhein Verfahren zunächst ausgesetzt und dann eingestellt wurde, häufen sich bei mir Interviewanfragen.
Dass die Diskussion um die Einstellung, die nicht rechtskräftig ist, auch in den nächsten Tagen nicht abebben wird, ist dem Umstand geschuldet, dass jeder Politiker, Bürger, Stammtischler, Bürgerinitiativler, Zentralratler, Rechter, Linker und sogar Lieschen Müller eine Meinung dazu hat, was man hätte anders, vorzugsweise besser hätte machen können um das Verfahren zum Abschluss zu bringen oder es erst gar nicht beginnen zu lassen. Die Bandbreite reicht vom verbalen Kanonenschlag bis hin zur betroffenheitsdepressiven Resignation.
Doch zurück zu den Interviewanfragen.
Bislang bin ich keiner Anfrage nachgekommen und werde dies auch weiterhin nicht tun.
Dies nicht, weil ich nichts zu sagen hätte, sondern weil ich es für falsch halte, in einem laufenden Verfahren, das derartige Dimensionen angenommen hat, Stellungnahmen zu einem Ende abzugeben, das noch kein Ende ist. Anders als bei eintägigen Verfahren vor Amtsgerichten, die immer mal gut sind für einen kleinen, launigen Blogbeitrag, war bzw. ist das ABM-Verfahren ein solches - und hier zitiere ich den Vorsitzenden der Staatsschutzkammer am ersten Hauptverhandlungstag, dem 20.08.2012 - das Seinesgleichen suchen, aber nicht finden wird. Und weil das so ist und weil die Zeit kurz ist, zu dem Beschluss der Staatsschutzkammer, mit dem nicht nur das Verfahren eingestellt, sondern auch den meisten Angeklagten (darunter meinem Mandanten) Haftentschädigung und der Ersatz der eigenen Auslagen versagt wurde, Stellung zu nehmen, konzentriere ich mich lieber auf das Verfahren selbst als darauf, Dinge zu tun, die ich nicht beherrsche und die auch nur in Grenzen beherrschbar sind.
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