Am 20.08.2012 begann in Koblenz der Aktionsbüro Mittelrhein Prozess.
Heute wurde das Verfahren nach 341 Hauptverhandlungstagen von der Staatsschutzkammer ausgesetzt.
In dem Beschluss heißt es, dass der Vorsitzende Richter wegen Erreichens der Altersgrenze am 30.06.2017 zwingend aus dem Dienst ausscheiden müsse und auszuschließen sei, dass die Hauptverhandlung bis zu diesem Zeitpunkt zum Abschluss gebracht werden könne.
1 Kommentar:
Ich habe gehört, dass das Gerücht umgehen soll, dass die Begründung angeblich nur ein vorgeschobenes Argument sein soll, weil man ansonsten mit bestimmten Anträgen anders hätte umgehen müssen.
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