Vorgestern wurde das Verfahren gegen den von meiner Kollegin Katja Kosian und mir verteidigten Angeklagten nach § 153 Abs. 2 StPO eingestellt.
In der Begründung heißt es, dass die Vorwürfe aus der Anklage (hier u.a. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung) allenfalls ein geringes Verschulden bergen. Nachdem unser Mandant sich vier Monate in Untersuchungshaft befunden habe und durch den langdauernden Prozess psychisch wie physisch stark angeschlagen sei, bestünde an seiner Verfolgung kein öffentliches Interesse mehr.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen wurden der Staatskasse auferlegt, § 467 Abs. 1 StPO.
Unser Mandant hatte sich im Gegensatz zu denjenigen Angeklagten, die bereits zu einem recht frühen Zeitpunkt aus dem Verfahren nach Einlassungen und darauf basierenden Verurteilungen ausgeschieden waren, durch Schweigen verteidigt.
Das Verfahren gegen die verbleibenden 19 Angeklagten wird fortgesetzt.
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