Eine Oberstaatsanwältin a.D. schreibt hier über Alice Schwarzers Prozessberichterstattung im Fall Kachelmann. Sprachlich brilliant und juristisch sauber.
Ach, übrigens: sollte jemand wissen, wo man den abgebildeten Korkenzieher käuflich erwerben kann, bitte melden.
6 Kommentare:
toller Artikel.
Ähnliche Korkenzieher gibt's z.B. hier:
http://www.closeup.de/de/kaufen/korkenzieher-muscle-man-32662.html
http://www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/moebel-wohnen-buero/korkenzieher-22253025?adId=22253025
Solch einen Korkenzieher habe ich mal in einer Touristenhochburg in einem Souvernirshop gesehen. Ersatzweise googlen Sie mal nach "Happy Man Korkenzieher".
Was Ihnen vielleicht aber auch gefallen könnte, wäre der "Anna G" Korkenzieher von Alessi :-)
Ich hab auf die Schnelle diesen happy man gefunden:
http://de.shopping.com/korkenzieher-happy-man/Wn-sRAiUfEjCO2XQqaTfxQ==/info
@TH: Anna G ist hübscher. :-)
Tatsächlich ein sehr interessanter Artikel, auch wenn ich dem Urteil "sprachlich brilliant" nicht zustimmen kann. Da hätte ein Lektor gar nicht geschadet. Das kommt aber wohl daher, dass ich Juristenschreibe eher ungern lese (Schachtelsätze mit allen Nachteilen wie z.B. Grammatikfehlern oder fehlenden Enden). Und die hat sie in ihrer Zeit als Oberstaatsanwältin wohl schon zu verinnerlicht. Kann aber gut sein, dass das einem Volljuristen schon gar nicht mehr auffällt...
Hab den Artikel gelesen und fand es äußerst mühsam,da die Dame ohne nachvollziehbare Gliederung zunächst herummäandert zu Themen wie "Süddeutsche Zeitung und Lichtinghagen", bevor sie sich eigentlich mit der Berichterstattung auseinandersetzt und auch dabei wild hin- und herschweift (man verzeihe in diesem Kontext und angesichts des Korkenziehers die Verwendung der Worte GLIEDerung und SCHWEIF). Der Artikel enthält kaum einen Nachweis der Quellen (mit Ausnahme der Anne-Will-Sendung) , dafür aber auch bemerkenswerten Unsinn. So spekuliert sie über die Nichterfahrungen des Herrn Karge zur Bearbeitung von Sexualdelikten (weil er ja Behördenleiter war etc.), obwohl ihr bekannt sein müsste, dass auch LOStAs gelegentlich schon Kenntnis von Ermittlungsakten aus ihrer Behörde haben.
Genauso könnte man aufgrund des auf der Homepage veröffentlichten Lebenslaufs der OStAin a.D. darüber spekulieren, dass ja so mancher West-Jurist mit beschränkten Karriereaussichten nach der Wende auf eine R2-Stelle hochgestolpert ist.
Auch ihr Zitat aus der OLG-Entscheidung zeigt eigentlich, dass die Zeugin zum KERNGESCHEHEN eben keine unrichtigen Angaben gemacht hat. Und primär darauf kommt es bei der Frage der Glaubwürdigkeit an.
Man mag zum Fall Kachelmann stehen, wie man will (und die mediale Verarbeitung durch Bild, Bunte u.a. ist wirklich grauenerregend), besonders erhellend und geistreich finde ich den Artikel nicht.
Es ließen sich keine DNA-Spuren Kachelmanns auf dem angeblich nicht gereinigtem Tatmesser feststellen.
Also hat die Zeugin zum Kerngeschehen gelogen.
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