Kürzlich war es anders. Ein Mandant, der durch seine Tat und das sich anschließende Strafverfahren seine Existenz verloren hatte, hatte ein letztes Wort vorbereitet, dass ihm selbst die Tränen in die Augen trieb und bei den übrigen Beteiligten zumindest Betroffenheit auslöste.
Besonders hart traf es ihn, dass seine Ehefrau durch den Umzug in eine kleinere Wohnung gezwungen war, den (großen) Hund abzugeben. Der besonderen Verbundenheit von Hund und Herrchen hatte ich vor längerer Zeit schon mal einen Beitrag gewidmet.
Als Verteidiger kann man noch so gut plädieren, aber man kann selbst nie die Auswirkungen einer Haft und einer ruinierten Existenz so darlegen wie dies der Angeklagte kann.
2 Kommentare:
Hat es denn was genützt?
Das stellt sich erst bei der Urteilsverkündung heraus, die noch nicht erfolgt ist.
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