Meine Mandantin hatte ihre Mutter im Schlepptau als sie zum Termin erschien. Vorwurf: sie soll unter Drogeneinfluss Auto gefahren sein. Eine Vorsatztat, für die der Bußgeldbescheid einen Monat Fahrverbot und 500 € Geldbuße vorsah.
"Das bringt doch alles nichts!", tönte die Frau Mama lauthals auf dem Flur. Meine Frage, wie sie das beurteilen könne, blieb unbeantwortet. Das einzige Laut, der ertönte, war ein verächtliches Schnauben.
Die Verhandlung lief wie erwartet: der Polizist konnte sich auf konkrete Nachfrage nicht mehr genau erinnern, welche Ausfallerscheinungen er (abweichend vom Arzt!) beobachtet haben wollte und da auch die Konzentration der im Blut der Mandantin festgestellten Abbauprodukte der Drogen für einen länger zurückliegenden Konsum sprachen, kam nur noch eine fahrlässige Begehungsweise in Betracht.
Ergebnis: Reduzierung der Geldbuße um die Hälfte und eine schweigsame Mutter.
6 Kommentare:
Meine Mutter würde sagen: "Das ist doch alles Geldschneiderei." :)
Das war die normative Kraft des Faktischen
Statt 500 EUR Geldbuße nun 250 EUR Buße + 300 EUR Anwaltsgebühren? ;-)
Ja, Ja, immer diese Mütter ;-) Man(n) hats nicht immer leicht mit ihnen
@Kühler Rechner: Bei einer Fahrlässigkeitstat übernimmt die Rechtsschutzversicherung idR die RA-Kosten. Weiterer Vorteil der Verurteilung zu einer Fahrlässigkeitstat: die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird erleichtert.
Wie oft macht eigentlich eine Rechtsschutzversicherung solche sonst unwirtschaftlichen Verfahren mit bevor sie kündigt? Ist es dann nicht schwierig überhaupt eine Versicherung zu finden, die Rechtsschutz gewährt.
Die Dame muss wohl zur MPU?
Weiß nicht was schlimmer wiegt, Drogen zu nehmen, ohne sich verantwortungsvoll drum zu kümmern ob frau fahrtüchtig ist oder den Einfluss der Drogen zu kennen und es dennoch, aber dann vorsichtig zu tun.
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