Kein Strafprozess, sondern ein Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht, der gestern zu Ende ging, beschäftigt derzeit die Koblenzer Justiz.
Hintergrund war die Ernennung von Ralf Bartz zum Präsidenten des Oberlandesgerichts durch den rheinland-pfälzischen Justizminister Bamberger. Dieser hatte Bartz ernannt, noch bevor dessen Konkurrent, der Präsident des Landgerichts Graefen, seine Rechtsmittelmöglichkeiten ausgeschöpft hatte.
Grundsätzlich gilt die sog. "Ämterstabilität", d.h., wer einmal in ein Amt ernannt ist, kann nicht mehr aus selbigem befördert werden. Von diesem Grundsatz wich das Bundesverwaltungsgericht nun offensichtlich ab.
Wir dürfen gespannt sein auf das schriftliche Urteil.
Der Posten des Präsidenten am Koblenzer OLG ist nun wieder vakant.
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