Beim ersten Beweisaufnahmetermin in einer Zivilsache glänzte der Zeuge durch Abwesenheit. Die übrigen Zeugen wurden vernommen und bestätigten allesamt den Vortrag meines Mandanten.
Die Gegenseite bestand verständlicherweise auf der Vernehmung ihres Zeugen, den sie zum Beweis des Gegenteils benannt hatte.
Dann der große Tag: der Zeuge erschien und bekundete zum Beweisthema - nichts. Gar nichts. Er war nicht mal am fraglichen Tag am behaupteten Ort gewesen.
Auch gut.
2 Kommentare:
Merke: Bluffen kann auch schief gehen ...
Um es mal juristisch korrekt auszudrücken:
Dumm gelaufen!
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