Montag, 8. November 2010

Mit dem Kopf durch die Wand

"Ich könnte mit dem Kopf voran durch die Wand rennen", meinte ein Mandant zur Begrüßung als ich ihn kürzlich in der JVA besuchte.

Als Verteidiger denkt man da sofort in Richtung Haftkoller, hervorgerufen durch die Trennung von der Familie und/oder den Umstand, dass Untersuchungshaft 23 Stunden am Tag Zelle bedeutet.

In diesem Fall war es ein wenig anders.

Seit fünf Tagen habe er nicht mehr geraucht. Die versprochene Zahlung seiner Familie auf seinem Gefangenengeldkonto sei noch nicht eingegangen und Mithäftlinge anschnorren wolle er nicht. Also müsse er weiter schmachten. Einfach sei das zwar nicht, aber vielleicht schaffe er es ja auf diese Weise, sich das Rauchen abzugewöhnen.

Warten wir ab, wieviele Wände er schafft. Sollte ihm im Rahmen seines Entzugsprogramms der Ausbruch gelingen, dürfte der Ausbruch nicht strafrechtlich geahndet werden - ganz im Gegensatz zu den dabei verursachten Sachbeschädigungen.

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